Mann fängt am Bahnhof Feuer und erleidet Verbrennungen – Polizei sucht dringend Zeugen

(Ittigen BE). Am Montagabend ist es am Bahnhof in Ittigen zu einem Brandereignis gekommen. Ein Mann erlitt Verbrennungen und wurde verletzt ins Spital gebracht. Es werden Zeuginnen und Zeugen gesucht.

Am Montag, 26. Oktober 2026, kurz nach 19.10 Uhr, wurde der Kantonspolizei Bern ein Brandereignis am Bahnhof Ittigen gemeldet.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Bahnhof Ittigen im Kanton Bern.
  • Zeitpunkt: Montag, 26. Oktober 2026, kurz nach 19.10 Uhr.
  • Ereignis: Ein Mann fing aus noch ungeklärten Gründen Feuer.
  • Verletzungen: Der Mann erlitt Verbrennungen und wurde ins Spital gebracht.
  • Weitere Folgen: Ein Abfalleimer geriet ebenfalls in Brand.
  • Erste Hilfe: Anwesende Personen halfen dem Mann beim Löschen des Feuers.
  • Ermittlungen: Nach bisherigen Erkenntnissen wird von einer Selbsthandlung ausgegangen.
  • Zeugenaufruf: Die Polizei sucht insbesondere die Personen, die dem Mann geholfen haben. Telefon 031 303 25 31.

Aus noch zu klärenden Gründen fing ein Mann Feuer und erlitt dabei Verbrennungen. In der Folge entzündete sich auch ein Abfalleimer.

Anwesende Drittpersonen eilten dem Mann zu Hilfe und unterstützten ihm beim Löschen des Brandes. Der verletzte Mann entfernte sich anschliessend von der Örtlichkeit und konnte kurze Zeit später von einer Patrouille aufgegriffen und ins Spital gebracht werden.

Aktuellen Erkenntnissen zufolge ist beim Brandereignis von einer Selbsthandlung auszugehen.


Zeugenaufruf

Im Zuge der Ermittlungen unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland werden Zeuginnen und Zeugen zur Klärung des genauen Brandhergangs gesucht. Personen, die zum Ereigniszeitpunkt etwas beobachtet haben oder sonstige, sachdienliche Informationen geben können, werden gebeten, sich unter der Nummer 031 303 25 31 zu melden. Insbesondere werden die Personen gesucht, die dem Mann bei der Löschung des Feuers geholfen haben.


 

Quelle: Kantonspolizei Bern/Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
Bildquelle: Symbolbild © Georg Gmür – https://map.railway-stations.org/station.php?countryCode=ch&stationId=8507069, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91204935


Polizei.news informiert | Erste Hilfe bei Verbrennungen

Verbrennungen richtig versorgen: Drei Schritte, die im Notfall wichtig sind

Verbrennungen können durch Flammen, heisse Flüssigkeiten, Dampf oder den Kontakt mit heissen Oberflächen entstehen. Wie schwer eine Verletzung ist, hängt unter anderem von der Temperatur, der Einwirkungsdauer und der betroffenen Körperfläche ab. Entscheidend sind rasche Hilfe, der Eigenschutz und die richtige Erstversorgung.

1. Die Hitzeeinwirkung sofort beenden

Bringen Sie die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich, ohne sich selbst zu gefährden. Brennende Kleidung muss möglichst rasch gelöscht werden. Dazu kann die Person auf dem Boden rollen oder es kann geeignetes Löschmaterial verwendet werden. Entfernen Sie Schmuck und lose Kleidung im betroffenen Bereich vorsichtig, bevor Schwellungen entstehen. Kleidung, die an der Haut festklebt, darf nicht abgerissen werden.

2. Kleinere Verbrennungen vorsichtig kühlen

Kleinflächige Verbrennungen können unmittelbar nach dem Ereignis mit kühlem, nicht eiskaltem Leitungswasser gekühlt werden. Verwenden Sie kein Eis und keine Kühlpacks direkt auf der Haut. Bei grossflächigen Verbrennungen steht die Vermeidung einer Unterkühlung im Vordergrund. Insbesondere bei Kindern muss auf die Körpertemperatur geachtet werden. Bei schweren Verletzungen ist unverzüglich medizinische Hilfe erforderlich.

3. Wunden schützen und rechtzeitig Hilfe holen

Decken Sie verbrannte Haut nach Möglichkeit locker mit einer sterilen, nicht haftenden Wundauflage ab. Öffnen Sie Brandblasen nicht. Hausmittel wie Butter, Öl, Mehl oder Zahnpasta gehören nicht auf Brandwunden. Bei grösseren oder tiefen Verbrennungen, bei Verletzungen im Gesicht, an Händen oder Gelenken sowie bei Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung muss rasch medizinische Hilfe organisiert werden. In der Schweiz ist die Sanität unter 144 erreichbar.

Gut zu wissen: Die Schwere einer Verbrennung lässt sich nicht immer anhand der Schmerzen beurteilen. Bei tiefen Verbrennungen können Nerven geschädigt sein, sodass die betroffenen Stellen weniger schmerzempfindlich sind. Weissliche, ledrige oder verkohlte Haut ist ein ernstes Warnzeichen.

Achtung bei Rauch: Nach dem Einatmen von Rauch können Husten, Heiserkeit, Atembeschwerden oder andere Symptome einer Schädigung der Atemwege auftreten. Solche Beschwerden müssen dringend medizinisch beurteilt werden. Die betroffene Person sollte nicht unnötig körperlich belastet werden.

Praktischer Tipp: Halten Sie zu Hause und im Betrieb eine gut zugängliche Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit. Dazu gehören sterile Wundauflagen, Einmalhandschuhe und die wichtigsten Notrufnummern. Kontrollieren Sie das Material regelmässig und ersetzen Sie abgelaufene oder beschädigte Produkte.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion






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