(Aargau AG). Es ist im ganzen Kanton weiterhin verhältnismässig trocken.
Die Regenfälle der vergangenen Tage haben allerdings zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Es gilt neu die Gefahrenstufe 2 von 5 („mässige Waldbrandgefahr“).
(Oeschgen AG). Am Samstag, 17. Oktober 2026 findet die Endprobe der Stützpunktfeuerwehr Frick statt.
Dazu sind die Einwohnerinnen und Einwohner von Frick, Gipf-Oberfrick und Oeschgen herzlich eingeladen. Die Endprobe beginnt um 14’30 Uhr im Bereich Hinterdorfstrasse / Pumpwerk Neumatt in Oeschgen.
(Uri UR). Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen der vergangenen Tage entspannt.
Aus diesem Grund hat die Sicherheitsdirektion in Absprache mit den Fachstellen des Amts für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe am 13. Oktober 2026 aufgehoben.
(Bronschhofen SG). Am Sonntagnachmittag (11.10.2026) hat eine Waldfläche von rund fünf mal zehn Metern gebrannt.
Die Feuerwehr konnte die Flammen rasch löschen. Als Brandursache steht unsachgemäss entsorgte Asche im Vordergrund.
(Poschiavo GR). Am Montagnachmittag ist in einem Wald in San Carlo, Gemeinde Poschiavo, ein Feuer ausgebrochen.
Das Feuer wurde noch am Abend gelöscht.
(Alt St. Johann SG). Am Montagnachmittag (28.09.2026) ist es bei der Alp Vordergräppelen zum Brand eines Waldstücks gekommen.
Die Feuerwehr konnte diesen löschen. Vom Feuer betroffen waren zwei Tannen sowie eine Fläche von rund zehn mal zwanzig Metern Waldboden.
(Stüsslingen SO). Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet ist aufgehoben.
Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.
Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie der sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.
Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Die Stadt Bülach hebt das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Stadtgebiet per 11. September 2026 auf.
Die Brandgefahr hat sich aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen reduziert.
Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb per Freitag, 11. September 2026, um 12.00 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt gilt im gesamten Kanton Basel-Stadt ein bedingtes Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer darf weiterhin nur an fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ist ansonsten verboten.
Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt.
Dank den verbreiteten Niederschlägen ist die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich deutlich gesunken.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist deshalb ab heute Donnerstag aufgehoben.
Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen.
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück.
Seit dem 24. Juli 2026 gilt in Frick ein allgemeines Feuerverbot (Gefahrenstufe 5).
Inzwischen kam es zu verschiedenen Regenfällen, welche die Trockenheit nicht beseitigten, die akute Brandgefahr jedoch reduzierten.
Das Grillen im Freien ist in Uster ab 01.09.26, 12 Uhr wieder erlaubt.
Nach den Niederschlägen in den vergangenen Tage wie auch dem Temperaturrückgang, insbesondere nachts hat sich das Brandrisiko erheblich vermindert.
Feuerverbote im ganzen Kanton aufgehoben, aber grosse Vorsicht geboten
Die Waldbrandgefahr ist immer noch "erheblich" (Stufe 3) und am Jurasüdfuss sogar "gross" (Stufe 4).
Nach den Regenfällen dieser Woche wird das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot für die Stadt Zürich per sofort aufgehoben.
Im Wald und in Waldesnähe ist das Entfachen eines Feuers weiterhin verboten.
Für den Kanton Solothurn ist die Waldbrand-Gefahrenstufe von 5 (sehr gross) auf 4 (gross) zurückgestuft worden.
Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 gültige, absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich in den vergangenen Tagen aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen leicht entspannt.
Es besteht jedoch nach wie vor eine erhöhte Gefahr für Wald- und Flurbrände.