Bund gibt grünes Licht: Zwei Wolfsrudel dürfen teilweise reguliert und Jungtiere getötet werden
(Sitten VS). Am 28. August 2026 beantragte der Staat Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Genehmigung für die vollständige Entnahme von drei Wolfsrudeln sowie für eine Basisregulierung von zwei Rudeln, die es dem Kanton erlaubt, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen.
Die beiden Genehmigungen für die Basisregulierung wurden nun vom BAFU erteilt. Für die drei Anträge auf vollständige Regulierung stehen die Genehmigungen noch aus. Der Kanton setzt damit die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) um, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist.
Wallis beantragt Regulierung von fünf Wolfsrudeln
Am 28. August 2026 reichte der Kanton Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Antrag auf proaktive Regulierung der Wolfspopulation für den Zeitraum 2026-2027 ein.
Ziel ist es, Konflikte in problematischen Gebieten, in denen Wölfe Nutztiere gerissen haben oder entsprechende Probleme verursacht haben, wirksam zu minimieren.
Zu diesem Zweck beantragte der Kanton beim BAFU die Genehmigung zur vollständigen Entnahme von drei Rudeln (Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers) von insgesamt elf Rudeln, die derzeit im Wallis leben (Stand 17. September 2026).
Zudem beantragte er eine Basisregulierung von zwei Rudeln (Nendaz-Isérables und Les Toules), die dem Kanton die Möglichkeit gibt, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen. Bei den übrigen Rudeln sind die Kriterien für eine proaktive Regulierung derzeit nicht erfüllt.
BAFU erlaubt Eingriff bei zwei Rudeln
Das BAFU hat die Basisregulierung für die Rudel Nendaz-Isérables und Les Toules genehmigt. Damit dürfen zwei Drittel der im laufenden Jahr geborenen Jungtiere entnommen werden.
Diese beiden Regulierungsentscheide, die vom Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, unterzeichnet wurden, sind am 18. September mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Wallis in Kraft getreten. Die Genehmigung gilt bis zum 31. Januar 2027.
Drei Entscheide zu vollständigen Entnahmen noch offen
Die Genehmigungen für die vollständige Entnahme der drei anderen Rudel sind beim BAFU weiterhin hängig.
Je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation bei den Rudeln, deren Anwesenheit nachgewiesen werden konnte, könnten weitere Anträge auf proaktive Regulierung beim BAFU eingereicht werden.
Wie bereits im vergangenen Jahr sind Informationen zum Stand des kantonalen Antrags, zur Einreichung möglicher weiterer Regulierungsanträge sowie zu deren Umsetzung jederzeit über das Reporting und die entsprechenden Informationen auf der Website der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere verfügbar.
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Quelle: Kanton Wallis
Bildquelle: Symbolbild © Camera man 09/Shutterstock.com
