Bund gibt grünes Licht: Zwei Wolfsrudel dürfen teilweise reguliert und Jungtiere getötet werden
(Sitten VS). Am 28. August 2026 beantragte der Staat Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Genehmigung für die vollständige Entnahme von drei Wolfsrudeln sowie für eine Basisregulierung von zwei Rudeln, die es dem Kanton erlaubt, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen. Die beiden Genehmigungen für die Basisregulierung wurden nun vom BAFU erteilt. Für die drei Anträge auf vollständige Regulierung stehen die Genehmigungen noch aus. Der Kanton setzt damit die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) um, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist.
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