Auch ohne Beweise die Polizei rufen: Wer etwas Verdächtiges sieht, sollte nicht zögern

(Kanton BL). Nicht jede verdächtige Beobachtung bedeutet gleich einen Einbruch, anders als in unserem Bild hier.

Aber jede Meldung kann helfen, Schlimmeres zu verhindern.

Polizei.news | Kanton Basel-Landschaft | Einbruchsprävention

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Behörde: Polizei Basel-Landschaft.
  • Thema: Einbruchsprävention und verdächtige Beobachtungen.
  • Botschaft: Ungewöhnliche Situationen nicht ignorieren.
  • Wichtig: Nicht jede verdächtige Beobachtung bedeutet einen Einbruch.
  • Frühzeitige Meldung: Kann helfen, Straftaten zu verhindern.
  • Beweispflicht: Für eine Meldung an die Polizei ist kein Beweis erforderlich.
  • Bei Unsicherheit: Lieber die Polizei informieren.
  • Polizeinotruf: 117.
  • Allgemeiner Notruf: 112.
  • Ziel: Gemeinsam gegen Einbrüche vorgehen.

Verdächtige Beobachtungen frühzeitig melden

Wenn dir etwas ungewöhnlich vorkommt, schau nicht einfach weg. Du musst keinen Beweis haben – melde deine Beobachtung lieber frühzeitig. Gemeinsam können wir Einbrüchen entgegenwirken.

Du siehst etwas Verdächtiges? Ruf an.

Unsicher, ob du recht hast? Ruf trotzdem an.



Verdächtige Beobachtungen melden

Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Bevölkerung, ungewöhnliche und verdächtige Beobachtungen möglichst frühzeitig zu melden.

Ein konkreter Beweis für eine Straftat ist nicht erforderlich.

117 – Polizei

112 – Allgemeiner Notruf


 

Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft


Polizei.news informiert | Einbruchschutz

Verdacht auf Einbruch: 5 hilfreiche Tipps

  1. Ungewöhnliches beachten: Verdächtige Vorgänge an Türen, Fenstern oder fremden Grundstücken ernst nehmen.
  2. Abstand halten: Verdächtige Personen nicht selbst stellen oder verfolgen.
  3. Beobachtungen merken: Uhrzeit, Ort, Kleidung, Fahrzeugmerkmale und Fluchtrichtung notieren.
  4. Polizei informieren: Bei einem konkreten Verdacht die Nummer 117 wählen.
  5. Spuren bewahren: Nach einem möglichen Einbruch nichts unnötig berühren oder verändern.

Gut zu wissen: Wer der Polizei eine Beobachtung in gutem Glauben meldet, muss nicht selbst beurteilen können, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt.

Praktischer Tipp: Eine kurze, sachliche Beschreibung dessen, was tatsächlich beobachtet wurde, ist hilfreicher als Vermutungen über Personen oder ihre Absichten.

Weitere Informationen: Einbruchschutz und Polizeiprävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion






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