Telefonbetrug im Hinterthurgau: 71-Jähriger als Kurier ermittelt – Anzeige folgt
(Hinterthurgau TG). Die Kantonspolizei Thurgau hat einen Mann ermittelt, der im Zusammenhang mit einem Telefonbetrug am Wochenende im Hinterthurgau als Kurier tätig war.
Er wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ort: Hinterthurgau, genaue Gemeinde nicht genannt
- Zeit: Am Wochenende
- Delikt: Telefonbetrug mit anschliessender Geldübergabe
- Geschädigter: 60-jähriger Mann
- Kurier: 71-jähriger Schweizer
- Auftrag: Transport von Geld im Auftrag Dritter
- Kenntnis des Kuriers: Laut Polizei wusste er nicht, dass sein Auftrag mit einem Betrug zusammenhing
- Konsequenz: Kurier wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt
- Ermittlungen: Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft
- Prävention: Keine verdächtigen Kurieraufträge für unbekannte Auftraggeber übernehmen
60-Jähriger übergibt Geld an unbekannten Kurier
Im Rahmen eines Telefonbetrugs wurde ein 60-jähriger Mann im Hinterthurgau dazu gebracht, Geld an einen unbekannten Kurier zu übergeben.
Nach der Übergabe konnte ein 71-jähriger Schweizer ermittelt werden, der das Geld im Auftrag Dritter transportiert hat.
Kurier wusste gemäss Polizei nichts vom Betrug
Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Thurgau wusste der Kurier nicht, dass sein Auftrag mit einem Telefonbetrug in Zusammenhang stand.
Die genauen Umstände werden durch die Kantonspolizei Thurgau abgeklärt. Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung.
Vorsicht bei Kurieraufträgen
Wer Kurieraufträge übernimmt, sollte besonders vorsichtig sein, wenn unbekannte Auftraggeber Geld, Bankkarten, Schmuck oder andere Wertgegenstände abholen oder transportieren lassen wollen. Auch vermeintlich einfache Fahr- oder Botendienste können dazu genutzt werden, Personen für kriminelle Machenschaften einzuspannen.
- Nehmen Sie keine verdächtigen Kurieraufträge an und prüfen Sie, wer den Auftrag erteilt und was transportiert werden soll.
- Wenn Ihnen ein Auftrag verdächtig vorkommt, führen Sie ihn nicht aus und kontaktieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117.
- Seien Sie sich bewusst, dass auch Personen, die in diesem Zusammenhang als Kuriere tätig sind, strafrechtlich belangt werden können.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau
