02. März 2017

Lausanne VD / Bundesgericht: Zorniger Gartenbesitzer bedrohte Kühe mit Revolver

Weil er mit einem geladenen Revolver auf Kühe zielte, ist ein Gartenbesitzer aus dem Toggenburg definitiv zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Die Kühe hatten sich wiederholt am Rand seines Gartens verköstigt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern bestand kein Notstand, der das Herumfuchteln mit dem Revolver gerechtfertigt hätte. Den Einwand des Mannes, dass die Wegesrand-Bepflanzung einen „recht aufwändigen Charakter“ habe, liessen sie nicht gelten.

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Schlieren ZH: Mann will Parkbusse mit Münzen zahlen – Polizei lehnt Zahlung ab

Ein 28-Jähriger aus Schlieren ZH wollte seine Parkbusse mit einem Haufen Fünf- und Zwanzigräppler zahlen. Die Stadtpolizei Schlieren lehnte die Zahlung jedoch ab. Der betreffende Mann erhielt vor kurzem in Schlieren eine Parkbusse von 40 Franken für unerlaubtes Nachzahlen. Die Busse empfand er als ungerechtfertigt: „Baufahrzeuge haben alle anderen Parkplätze blockiert, also musste ich verlängern“, sagte er gegenüber „20 Minuten“. Dann habe er jedoch eingesehen, dass sein Verhalten ordnungswidrig gewesen sei.

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