Tierwelt

Kanton Uri: Schadenstiftender Wolf zum Abschuss freigegeben

Die Sicherheitsdirektion hat am 11. Oktober 2024 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die Schadensschwelle gemäss Bundesrecht erreicht worden war. Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage, respektive bis auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abschussperimeter keine Nutztiere mehr weiden. Der Abschussperimeter entspricht dem Streifgebiet des Wolfs im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Ursern.

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Zuger Polizei: Der Welthundetag (Video)

Sie begleiten uns immer und überall, sie beschützen uns und auch euch, sie gehören fest zu unserer Polizeifamilie – unsere treuen Vierbeiner. Zum heutigen Welthundetag haben wir euch ein paar Fotos von Enyo zusammengestellt – von ganz klein bis richtig gross – oder anders gesagt, von „Jööö, wie knuddelig bis wow, wie beeindruckend“.

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Glarus GR: Sömmerung 2024 - kaum Wolfsrisse

Der Alpsommer verlief betreffend Schäden an Nutztieren im Vergleich zu den letzten Jahren glimpflich ab. Es wurden insgesamt vier Nutztiere von Wölfen gerissen. Die geringe Anzahl an Rissen ist neben konsequent umgesetzten Herdenschutzmassnahmen auch auf die letztjährigen Regulierungsmassnahmen und die Abwanderung des Schiltrudels zurückzuführen.

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