Zentralschweiz

Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.

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BFU: 18. Tag des Lichts - Sichtbarkeit kann Leben retten (Video)

Wer zu Fuss unterwegs ist, ist bei schlechten Lichtverhältnissen besonders unfallgefährdet. So verunglücken im November 60 % mehr Fussgänger und Fussgängerinnen schwer als im Mai. Einfache und wirkungsvolle Massnahmen wie das Tragen von heller Kleidung und reflektierenden Elementen verbessern die Sichtbarkeit und senken das Unfallrisiko. Anlässlich des Tags des Lichts am 7. November erinnert die BFU daran, wie wichtig es ist, sich sichtbar zu machen.

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