E-Scooter mit bis zu 80 km/h: Polizei warnt Jugendliche vor schweren Folgen

(Liechtenstein FL). Die Landespolizei stellt wiederholt fest, dass insbesondere Jugendliche mit unerlaubt leistungsstarken E-Scootern am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.

Solche Fahrzeuge können teilweise Geschwindigkeiten erreichen, die weit über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Die damit verbundenen Gefahren und rechtlichen Konsequenzen werden häufig unterschätzt.

Polizei.news | Liechtenstein | Sicherheit im Strassenverkehr

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Warnung: Unerlaubt leistungsstarke E-Scooter im öffentlichen Strassenverkehr.
  • Behörde: Landespolizei Liechtenstein.
  • Betroffene: Insbesondere Jugendliche.
  • Höchstgeschwindigkeiten: Teilweise bis zu 80 km/h.
  • Problem: Deutliche Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Gefahr: Erhebliches Unfallrisiko für Lenker und andere Verkehrsteilnehmende.
  • Zusätzliches Risiko: Flucht vor Polizeikontrollen.
  • Mögliche Folgen: Strafverfahren.
  • Administrativmassnahmen: Durch das Amt für Strassenverkehr.
  • Führerausweis: Späterer Erwerb kann beeinträchtigt werden.
  • Fahrzeuge: Einziehung und Vernichtung unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
  • Appell: Jugendliche und Eltern sollen die Zulässigkeit der Fahrzeuge prüfen.
  • Ausblick: Landespolizei will der Problematik weiterhin Aufmerksamkeit schenken.

E-Scooter, die Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h erreichen können, sind keine gewöhnlichen Elektrotrottinette mehr. Aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit und der damit verbundenen Unfallrisiken stellen sie eine erhebliche Gefahr für die Lenker selbst sowie für andere Verkehrsteilnehmende dar.

Besonders bedenklich ist zudem, wenn sich Jugendliche durch Flucht einer Polizeikontrolle entziehen. Ein solches Verhalten kann zu zusätzlichen gefährlichen Situationen führen und das Unfallrisiko erheblich erhöhen. Polizeiliche Verkehrskontrollen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und sind entsprechend zu respektieren.

Weitreichende rechtliche Konsequenzen möglich

Die Landespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Lenken unerlaubt leistungsstarker E-Scooter keineswegs als Bagatelle betrachtet werden sollte. Neben einem Strafverfahren können durch das Amt für Strassenverkehr zusätzliche Administrativmassnahmen verfügt werden.

Denn wer mit einem unerlaubt leistungsstarken E-Scooter unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Strafverfahren und den Verlust seines Fahrzeugs, sondern unter Umständen auch den späteren Erwerb des Führerausweises.

Darüber hinaus können nicht zugelassene E-Scooter unter den gesetzlichen Voraussetzungen eingezogen und vernichtet werden.

Appell an Jugendliche und Erziehungsberechtigte

Die Landespolizei appelliert insbesondere an Eltern und Erziehungsberechtigte, sich über die technischen Eigenschaften und die gesetzliche Zulässigkeit der von Jugendlichen verwendeten E-Scooter zu informieren. Auch Jugendliche müssen sich bewusst sein, dass vermeintlich harmloser Fahrspass schwerwiegende Folgen haben kann.

Die Landespolizei nimmt diese Entwicklung ernst und wird der Problematik auch künftig die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Ziel ist es, gefährliche Situationen zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Wer mit einem unerlaubt leistungsstarken E-Scooter unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Strafverfahren und den Verlust seines Fahrzeugs, sondern unter Umständen auch den späteren Erwerb des Führerausweises.

 

Quelle: Landespolizei Liechtenstein
Bildquelle: Symbolbild © piranka/iStock.com


Polizei.news informiert | E-Scooter sicher kaufen

E-Scooter kaufen? 5 Punkte vorher prüfen

  1. Höchstgeschwindigkeit: Die bauartbedingte Geschwindigkeit im technischen Datenblatt prüfen – nicht nur die eingestellte Fahrstufe.
  2. Motorleistung: Prüfen, ob das Modell die örtlichen Zulassungsvorschriften erfüllt.
  3. Strassenzulassung: Vor dem Kauf bestätigen lassen, dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr verwendet werden darf.
  4. Alters- und Ausweisregeln: Klären, ob die fahrende Person das erforderliche Mindestalter und einen allfällig nötigen Führerausweis besitzt.
  5. Keine Leistungssteigerung: Manipulationen an Steuergerät oder Tempobegrenzung können die Zulässigkeit und Sicherheit beeinträchtigen.

Gut zu wissen: Dass ein E-Scooter im Internet verkauft werden darf, bedeutet nicht automatisch, dass er für öffentliche Strassen zugelassen ist.

Praktischer Tipp: Vor dem Kauf Modellbezeichnung, technische Daten und Zulassungsunterlagen fotografieren. So lassen sich die Angaben später gezielt überprüfen.

Weitere Informationen: Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion






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