Drei Jugendliche flüchten vor Polizei: Zwei E-Scooter massiv zu schnell für die Strasse

(Eschen FL). Am Donnerstag (05.11.2026) flüchteten in Eschen drei Jugendliche vor einer Polizeikontrolle.

Zwei waren mit E-Scootern und einer mit einem E-Bike unterwegs.

Polizei.news | Liechtenstein | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Flucht vor einer Polizeikontrolle.
  • Ort: Eschen, Liechtenstein.
  • Datum: Donnerstag, 5. November 2026.
  • Uhrzeit: Kurz nach 18.30 Uhr.
  • Beteiligte: Drei Jugendliche.
  • Fahrzeuge: Zwei E-Scooter und ein E-Bike.
  • Polizeikontrolle: Alle drei flüchteten beim Aussteigen der Beamten.
  • Fahndung: Ein Jugendlicher angehalten.
  • Führerausweis: Der angehaltene Jugendliche besass den erforderlichen Ausweis nicht.
  • Zweiter E-Scooter: Aufgefunden, Lenker nicht mehr vor Ort.
  • Technische Prüfung: Beide E-Scooter können die gesetzlichen Geschwindigkeitsgrenzen um ein Vielfaches überschreiten.
  • Mögliche Folgen: Strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Massnahmen.
  • Polizeiaufruf: Jugendliche und Erziehungsberechtigte sollen die Vorschriften beachten.

Kurz nach 18:30 Uhr wollte eine Patrouille der Landespolizei die drei Jugendlichen kontrollieren. Als die Polizeibeamten ihr Einsatzfahrzeug verliessen, ergriffen die Jugendlichen umgehend die Flucht. Im Rahmen der anschliessenden Fahndung konnte einer der Jugendlichen angehalten und kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht über den erforderlichen Führerausweis verfügte.

Ein weiterer E-Scooter konnte ebenfalls aufgefunden werden, dessen Lenker hatte sich jedoch bereits entfernt.

Die anschliessende technische Überprüfung ergab, dass die beiden E-Scooter aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit Geschwindigkeiten erreichen können, welche die gesetzlichen Vorgaben in Liechtenstein um ein Vielfaches überschreiten.

Über Vorschriften und Konsequenzen informieren

Die Landespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verwendung solcher Fahrzeuge im öffentlichen Strassenverkehr neben strafrechtlichen Konsequenzen auch Administrativmassnahmen nach sich ziehen kann. Dazu zählen beispielsweise Verwarnungen, Führerausweisentzüge oder Sperrfristen für den späteren Erwerb eines Lernfahr- oder Führerausweises. Unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen können nicht zugelassene E-Scooter zudem eingezogen und vernichtet werden.

Die Landespolizei appelliert daher insbesondere an Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte, sich über die gesetzlichen Vorschriften und möglichen Konsequenzen zu informieren. Fahrzeuge mit derart hohen Geschwindigkeiten stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

 

Quelle: Landespolizei Liechtenstein
Bildquelle: Symbolbild © Skyhobo/iStock.com


Polizei.news informiert | E-Scooter in Liechtenstein

E-Scooter: Diese 5 Regeln müssen Eltern kennen

  1. Altersgrenze: Unter 14 Jahren sind E-Scooter auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erlaubt.
  2. Führerausweis: Mit 14 oder 15 Jahren ist die Kategorie M oder G erforderlich. Ab 16 Jahren braucht es für einen vorschriftsgemässen E-Scooter keinen Ausweis.
  3. Leistungslimit: Maximal 20 km/h und 500 Watt Motorleistung. Schnellere E-Scooter sind für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen.
  4. Wo fahren? Grundsätzlich dort, wo auch Velos verkehren dürfen. Trottoirs sind tabu; signalisierte Velowege müssen benutzt werden.
  5. Ausrüstung: Funktionierende Bremsen, Beleuchtung und eine akustische Warnvorrichtung sind erforderlich. Das Licht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Gut zu wissen: Auch auf privaten Parkplätzen können die Strassenverkehrsregeln gelten, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Ein Privatgrundstück ist nicht automatisch eine verkehrsfreie Zone.

Praktischer Tipp: Vor dem Kauf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Motorleistung im Datenblatt kontrollieren. Ein per App gedrosselter Hochleistungs-Scooter ist nicht automatisch strassenzugelassen.

Weitere Informationen: Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion






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