(Chur GR). Auf einem privaten Parkplatz in Chur hat sich ein Verkehrsunfall zwischen einem Lieferwagen und einer Person ereignet.
Die schwer verletzte Frau verstarb tags darauf im Spital.
Polizei.news | Kanton Graubünden | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ereignis: Tödlicher Verkehrsunfall zwischen einem Lieferwagen und einer Frau.
- Ort: Privater Parkplatz an der Aspermontstrasse in Chur.
- Unfallzeit: Späterer Vormittag.
- Unfalldatum: In der Medienmitteilung wird der 4. November 2026 genannt.
- Fahrzeug: Lieferwagen.
- Unfallopfer: Eine Frau, deren Alter nicht mitgeteilt wurde.
- Verletzungen: Die Frau wurde schwer verletzt.
- Erstversorgung: Rettung Chur traf vor der Polizei ein.
- Transport: Kantonsspital Graubünden.
- Todesfall: Die Frau verstarb am Folgetag im Spital.
- Unfallhergang: Noch nicht abschliessend geklärt.
- Ermittlungen: Stadtpolizei Chur und Staatsanwaltschaft Graubünden.
- Zeugen gesucht: Personen mit Beobachtungen zum Unfall auf dem Parkplatz.
- Telefon: 081 254 54 54.
Verkehrsunfall: Person von Lieferwagen erfasst und tödlich verletzt
Am Montag (04.11.2026), kurz vor Mittag, wurde die Stadtpolizei Chur nachträglich über einen Verkehrsunfall orientiert. Dieser ereignete sich am späteren Morgen auf einem privaten Parkplatz an der Aspermontstrasse.
Die Stadtpolizei rückte daraufhin umgehend aus. Ersten Erkenntnissen zufolge kam es dabei zu einer Kollision zwischen einem Lieferwagen und einer Person.
Die schwer verletzte Frau wurde noch vor Eintreffen der Polizei durch die Rettung Chur erstversorgt und anschliessend ins Kantonsspital Graubünden überführt. Trotz der medizinischen Behandlung verstarb die Frau am Folgetag an den Folgen ihrer schweren Verletzungen.
Der genaue Unfallhergang wird durch die Stadtpolizei Chur in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Graubünden untersucht.
Zeugenaufruf
Die Stadtpolizei Chur bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die den Unfall auf dem privaten Parkplatz an der Aspermontstrasse beobachtet haben oder sachdienliche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Stadtpolizei Chur (Telefon +41 81 254 54 54) zu melden.
Quelle: Stadtpolizei Chur
Bildquelle: Symbolbild © Stadtpolizei Chur
Polizei.news informiert | Sicherheit auf Parkplätzen
Lieferwagen auf Parkplätzen: Tote Winkel vermeiden
Auch bei niedrigen Geschwindigkeiten können Kollisionen zwischen Lieferwagen und Fussgängern schwerste Folgen haben. Auf Parkplätzen treffen Fahrzeuge und Menschen häufig auf engem Raum aufeinander. Hinzu kommen eingeschränkte Sichtverhältnisse durch parkierte Autos, Gebäudeecken und grössere Fahrzeuge. Die folgenden Hinweise sollen helfen, solche Risiken zu vermindern. Sie sind allgemeine Sicherheitsempfehlungen und lassen keine Rückschlüsse auf den noch ungeklärten Unfallhergang in Chur zu.
1. Tote Winkel bei Lieferwagen beachten
Lieferwagen haben je nach Bauart grössere Sichtschatten als Personenwagen. Besonders bei geschlossenen Fahrzeugaufbauten können Menschen unmittelbar hinter oder neben dem Fahrzeug schwer zu erkennen sein. Rückspiegel und Rückfahrkameras helfen, ersetzen aber nicht die sorgfältige Kontrolle der Umgebung. Fahrerinnen und Fahrer sollten sich vor dem Losfahren vergewissern, dass sich keine Personen im unmittelbaren Gefahrenbereich befinden. Bestehen Zweifel an der freien Fahrstrecke, sollte das Fahrmanöver unterbrochen werden.
2. Im Schritttempo durch unübersichtliche Bereiche
Parkplätze sind keine gewöhnlichen Durchgangsstrassen. Menschen können plötzlich zwischen Fahrzeugen hervortreten, Türen können geöffnet werden und andere Fahrzeuge können unvermittelt aus Parkfeldern fahren. Deshalb ist eine besonders vorsichtige Fahrweise wichtig. Bei unübersichtlichen Stellen sollte das Tempo so weit reduziert werden, dass jederzeit rechtzeitig angehalten werden kann. Besondere Aufmerksamkeit ist in der Nähe von Eingängen, Fusswegen und Ladezonen erforderlich.
3. Rückwärtsfahren sorgfältig vorbereiten
Das Rückwärtsfahren mit grösseren Fahrzeugen kann besonders anspruchsvoll sein. Vor dem Manöver sollte die Fahrstrecke nach Möglichkeit direkt kontrolliert werden. Rückfahrhilfen dürfen nicht dazu verleiten, sich ausschliesslich auf einen Bildschirm zu verlassen. Bei eingeschränkter Übersicht kann eine geeignete einweisende Person helfen. Dabei müssen eindeutige Zeichen vereinbart werden und die einweisende Person muss ausserhalb des Gefahrenbereichs bleiben. Geht der Sichtkontakt verloren, ist das Fahrzeug sofort anzuhalten. Diese Empfehlungen gelten allgemein; ob beim Unfall in Chur rückwärtsgefahren wurde, ist nicht bekannt.
4. Zu Fuss Abstand zu rangierenden Fahrzeugen halten
Fussgängerinnen und Fussgänger sollten auf Parkplätzen aufmerksam auf Fahrzeuge achten, die gerade anfahren oder manövrieren. Bei Lieferwagen kann es vorkommen, dass die fahrende Person Menschen in unmittelbarer Fahrzeugnähe nicht sieht. Vermeiden Sie es deshalb, dicht hinter einem Fahrzeug stehen zu bleiben oder plötzlich dessen Fahrweg zu kreuzen. Nutzen Sie vorhandene Fusswege und halten Sie ausreichend Abstand. Besonders bei Fahrzeugen mit eingeschränkter Sicht ist es wichtig, nicht davon auszugehen, dass man selbst bereits erkannt wurde.
5. Ladezonen klar von Fusswegen trennen
Wo Lieferwagen regelmässig Waren anliefern, entstehen zusätzliche Gefahren durch Rangierbewegungen und eingeschränkte Sicht. Unternehmen und Grundstückverantwortliche können das Risiko reduzieren, indem sie möglichst klare Verkehrswege festlegen. Gut erkennbare Fussgängerbereiche, ausreichend dimensionierte Rangierflächen und eine geeignete Beleuchtung verbessern die Übersicht. Auch Lieferzeiten und betriebliche Abläufe können so organisiert werden, dass sich Fahrzeuge und zu Fuss gehende Personen möglichst wenig in die Quere kommen.
6. Auch private Parkplätze sind Gefahrenbereiche
Ein privater Parkplatz ist nicht automatisch ein Bereich ohne Verkehrsregeln. Welche Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts gelten, hängt unter anderem davon ab, ob die Fläche öffentlich zugänglich ist. Unabhängig davon müssen Fahrzeuglenkende sorgfältig fahren und andere Menschen nicht gefährden. Insbesondere bei eingeschränkter Sicht oder engem Raum sind zusätzliche Vorsichtsmassnahmen notwendig. Auch auf einem Parkplatz können Verkehrsunfälle schwerwiegende strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.
7. Nach einer Kollision sofort Hilfe organisieren
Wird eine Person von einem Fahrzeug erfasst, sollte die Unfallstelle zuerst gegen weitere Gefahren gesichert werden. Alarmieren Sie bei schweren Verletzungen den Rettungsdienst über 144 und die Polizei über 117. Prüfen Sie, ob die verletzte Person ansprechbar ist und normal atmet. Befolgen Sie die Anweisungen der Notrufzentrale und leisten Sie die erforderliche Erste Hilfe. Besteht der Verdacht auf schwere Verletzungen, sollte die betroffene Person nicht unnötig bewegt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden muss oder lebensrettende Massnahmen dies erfordern.
Gut zu wissen: Die Schwere einer Verletzung hängt nicht allein von der Fahrgeschwindigkeit ab. Auch die Grösse und Bauform eines Fahrzeugs, der Aufprallwinkel und die konkrete Unfallsituation spielen eine Rolle. Besonders bei Kollisionen zwischen einem grösseren Fahrzeug und einem ungeschützten Menschen können bereits vergleichsweise geringe Geschwindigkeiten lebensgefährliche Folgen haben.
Praktischer Tipp: Machen Sie sich vor jedem Rangiermanöver mit einem Lieferwagen ein vollständiges Bild der Umgebung. Prüfen Sie Spiegel und Rückfahrhilfen, achten Sie auf Fussgänger und halten Sie bei unklarer Sicht an. Wer zu Fuss unterwegs ist, sollte ausreichend Abstand zu rangierenden Fahrzeugen wahren und möglichst die vorgesehenen Gehwege benutzen.
Weitere Informationen: Hinweise zu Unfallprävention und sicherem Verhalten im Strassenverkehr finden Sie bei Polizeinews Prävention und auf Polizeinews Graubünden.
Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion