Einbruch ins eigene Zuhause: Polizei warnt vor Folgen, die weit über den Diebstahl reichen

(Kanton St.Gallen SG). Die Kantonspolizei St.Gallen macht auf die Folgen von Einbruch- und Einschleichdiebstählen aufmerksam und gibt wichtige Hinweise zum Schutz des eigenen Zuhauses.

Denn bei einem Einbruch verschwinden oft nicht nur Wertsachen: Auch die Privatsphäre und das persönliche Sicherheitsgefühl können erheblich beeinträchtigt werden.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Warnung: Einbruch- und Einschleichdiebstähle können neben finanziellen auch erhebliche persönliche Folgen haben.
  • Privatsphäre: Das Eindringen Fremder in die eigenen vier Wände kann das Sicherheitsgefühl erschüttern.
  • Einbruchschutz: Türen und Fenster konsequent schliessen und abschliessen.
  • Einschleichdiebstahl: Auch unverschlossene Zugänge können von Dieben ausgenutzt werden.
  • Nach einem Einbruch: Nichts anfassen und keine Spuren verändern.
  • Verdächtige Beobachtungen: Unverzüglich der Polizei melden.
  • Notruf: 117.

Einbruchdiebstähle hinterlassen mehr als finanzielle Schäden

Die Kantonspolizei St.Gallen sensibilisiert die Bevölkerung für die Folgen von Einbruch- und Einschleichdiebstählen.

Wer feststellt, dass eine fremde Person in die eigene Wohnung oder das eigene Haus eingedrungen ist, verliert möglicherweise nicht nur Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände.

Auch das Gefühl, in den eigenen vier Wänden sicher zu sein, kann darunter leiden. Der Gedanke, dass Unbekannte persönliche Gegenstände berührt und private Räume durchsucht haben, ist für viele Betroffene belastend.

Die Polizei macht deshalb deutlich, dass Einbruchdiebstähle nicht ausschliesslich nach dem materiellen Schaden beurteilt werden sollten.







Einschleichdiebstahl: Wenn unverschlossene Türen zur Gelegenheit werden

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Einschleichdiebstahl.

Anders als bei einem gewaltsamen Einbruch gelangen die Täter dabei häufig durch unverschlossene Türen oder andere offene Zugänge in ein Gebäude.

Das kann beispielsweise geschehen, wenn eine Haustür während der Gartenarbeit offen bleibt, ein Nebeneingang nicht abgeschlossen ist oder eine Wohnungstür nur angelehnt wird.

Die Polizei empfiehlt deshalb, auch bei kurzen Abwesenheiten und während des Aufenthalts im Garten auf gesicherte Zugänge zu achten.

Nach einem Einbruch gilt: Nichts anfassen

Ein besonders wichtiger Hinweis der Kantonspolizei St.Gallen betrifft das Verhalten nach einem Einbruch.

Wer eine aufgebrochene Tür, ein beschädigtes Fenster oder durchsuchte Räume entdeckt, sollte möglichst nichts berühren und den Tatort nicht verändern.

Fingerabdrücke, Schuhspuren und andere Hinweise können für die polizeiliche Spurensicherung wichtig sein.

Ist unklar, ob sich die Täterschaft noch im Gebäude befindet, sollte dieses nicht betreten werden.

Bei verdächtigen Beobachtungen sofort die 117 wählen

Die Kantonspolizei ruft die Bevölkerung dazu auf, auffällige Beobachtungen ernst zu nehmen.

Dazu gehören beispielsweise verdächtige Manipulationen an Türen und Fenstern, ungewöhnliche Geräusche oder Personen, die sich auffällig bei fremden Gebäuden verhalten.

Wer einen Einbruch vermutet, sollte nicht selbst eingreifen, sondern die Polizei unter der Notrufnummer 117 verständigen.

Auch wer bereits Opfer eines Einbruch- oder Einschleichdiebstahls geworden ist, sollte den Vorfall möglichst rasch melden.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen


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Einbruch verhindern und nach der Tat richtig handeln: Die wichtigsten Tipps

Einbrecher suchen nach Gelegenheiten und leicht zugänglichen Gebäuden. Mit konsequentem Verhalten, geeigneten Sicherungen und einer aufmerksamen Nachbarschaft lässt sich das Risiko reduzieren. Kommt es trotzdem zu einem Einbruch, ist das richtige Verhalten entscheidend – sowohl für die eigene Sicherheit als auch für die polizeilichen Ermittlungen.

1. Türen und Fenster: Die häufigsten Schwachstellen vermeiden

Schliessen Sie Haus- und Wohnungstüren auch dann ab, wenn Sie das Gebäude nur für wenige Minuten verlassen. Eine lediglich zugezogene Tür ist je nach Schloss möglicherweise nicht ausreichend gesichert.

Gekippte Fenster: Lassen Sie während Ihrer Abwesenheit keine Fenster gekippt. Ein gekipptes Fenster kann für Einbrecher eine besonders günstige Einstiegsmöglichkeit darstellen.

Nebeneingänge: Denken Sie auch an Keller, Garagen, Terrassentüren und andere Zugänge, die im Alltag weniger Beachtung finden.

Für eine längerfristige Verbesserung der Sicherheit können fachgerecht montierte einbruchhemmende Beschläge, geeignete Schliesssysteme und verstärkte Fenster sinnvoll sein. Eine individuelle Beratung hilft, die tatsächlichen Schwachstellen einer Liegenschaft zu erkennen.

2. Einschleichdiebstähle: Auch zu Hause aufmerksam bleiben

Für einen Einschleichdiebstahl muss nicht zwingend eine Tür aufgebrochen werden. Bereits ein unverschlossener Zugang kann ausreichen, damit eine fremde Person unbemerkt ins Haus gelangt.

Bei der Gartenarbeit: Schliessen Sie die Haustür ab, wenn Sie sich länger im Garten oder auf der Terrasse aufhalten und den Eingang nicht im Blick haben.

In Mehrfamilienhäusern: Öffnen Sie die gemeinsame Eingangstür nicht unbesehen über die Gegensprechanlage. Vergewissern Sie sich, wer das Gebäude betreten möchte.

Bewahren Sie Schlüssel nicht unter Fussmatten oder in Blumentöpfen auf. Solche Verstecke sind allgemein bekannt und bieten keinen verlässlichen Schutz.

3. Nach einem Einbruch: Die ersten Minuten sind wichtig

Wer einen Einbruch entdeckt, sollte möglichst ruhig handeln und die eigene Sicherheit an erste Stelle setzen.

Nicht eintreten: Wenn Sie vermuten, dass sich noch jemand in der Wohnung oder im Haus befindet, betreten Sie das Gebäude nicht. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort.

Polizei alarmieren: Verständigen Sie unverzüglich die Polizei unter 117. Beschreiben Sie den Fundort und Ihre Beobachtungen.

Spuren schützen: Berühren Sie möglichst keine Gegenstände, öffnen Sie keine Schubladen und räumen Sie nichts auf, bevor die Polizei die notwendigen Abklärungen getroffen hat.

Nach der polizeilichen Spurensicherung können Sie gestohlene Gegenstände erfassen, beschädigte Zugänge reparieren lassen und die Versicherung informieren. Bei entwendeten Bankkarten oder Schlüsseln sind zusätzliche Sicherungsmassnahmen erforderlich.

4. Wenn das Sicherheitsgefühl nach einem Einbruch leidet

Ein Einbruch kann auch dann belastend sein, wenn nur wenige Gegenstände gestohlen wurden. Betroffene können sich unwohl fühlen, schlechter schlafen oder plötzlich Angst haben, allein zu Hause zu bleiben.

Solche Reaktionen können nach einem belastenden Erlebnis auftreten. Es kann helfen, mit vertrauten Personen über den Vorfall zu sprechen, die beschädigten Zugänge rasch sichern zu lassen und sich über zusätzliche Schutzmöglichkeiten zu informieren.

Wenn Ängste oder Schlafprobleme über längere Zeit anhalten oder den Alltag stark beeinträchtigen, kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein. In der Schweiz stehen dafür unter anderem die kantonalen Opferberatungsstellen zur Verfügung.

Gut zu wissen: Die nationale Präventionskampagne «Einbruch in Sicht?» läuft vom 26. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027. Sie erinnert daran, verdächtige Beobachtungen frühzeitig der Polizei zu melden und das eigene Zuhause wirksam zu sichern.

Praktischer Tipp: Prüfen Sie heute Abend drei Dinge: Sind alle Fenster geschlossen? Ist die Eingangstür abgeschlossen? Können fremde Personen über einen ungesicherten Nebeneingang ins Gebäude gelangen? Schon dieser kurze Kontrollgang kann vermeidbare Risiken reduzieren.

Weitere Informationen: Ausführliche Hinweise zu Einbruchprävention und Sicherheit im Alltag sowie Nachrichten über Einbrüche in der Schweiz finden Sie im Blaulicht-Netzwerk.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion






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