Einbruchserie in sechs Gemeinden: Bargeld und Mischpult weg, Polizei ermittelt

(Kanton St.Gallen SG). Im Zeitraum zwischen Freitagmorgen und Samstagmorgen (31.10.2026) sind der Kantonspolizei St.Gallen sieben Einbrüche gemeldet worden.

Betroffen waren Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, Geschäftsräumlichkeiten sowie ein leerstehendes Einfamilienhaus. Die Kantonspolizei St. Gallen hat in allen Fällen die Ermittlungen aufgenommen.

Polizei.news | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Freitagmorgen, 30. Oktober, bis Samstagmorgen, 31. Oktober 2026.
  • Einbrüche: Sieben gemeldete Fälle an sechs Orten im Kanton St.Gallen.
  • Gossau: Einbruch in ein Geschäftshaus an der Flawilerstrasse, rund 1’000 Franken Sachschaden.
  • Lichtensteig: Aufgebrochene Lagerhalle an der Floozstrasse, nichts gestohlen.
  • Züberwangen: Einbruch in ein leerstehendes Einfamilienhaus an der Kirchstrasse.
  • Wil: Zwei Wohnungen im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses aufgebrochen.
  • Rapperswil: Mehrere hundert Franken Bargeld aus Geschäftsliegenschaft gestohlen.
  • St.Gallen: Wohnung an der Langgasse aufgebrochen, unter anderem ein Audio-Mischpult entwendet.
  • Täterschaft: In sämtlichen Fällen unbekannt.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei St.Gallen unter Leitung der Staatsanwaltschaft.

Gossau: Fenster eines Geschäftshauses aufgebrochen

Am Freitagmorgen, kurz nach 8 Uhr, rückte die Kantonspolizei St.Gallen an die Flawilerstrasse in Gossau aus. Dort hatte sich in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (30.10.2026) ein Einbruch in ein Geschäftshaus ereignet. Die unbekannte Täterschaft hebelte mittels eines unbekannten Werkzeugs ein Fenster auf, betrat das Gebäude und durchsuchte die Räumlichkeiten. Sie entfernte sich ohne Deliktsgut in unbekannte Richtung. Es entstand Sachschaden im Wert von rund tausend Franken.

Lichtensteig: Täterschaft dringt in Lagerhalle ein

Am Freitagvormittag, kurz nach 10 Uhr, ging die Meldung von einem Einbruch in einen Betrieb an der Floozstrasse in Lichtensteig ein. Dieser dürfte sich bereits in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (30.10.2026) ereignet haben. Die unbekannte Täterschaft begab sich auf das Firmenareal und brach mittels eines unbekannten Gegenstands die Tür zu einer Lagerhalle auf. Diese wurde erfolglos durchsucht und die Täterschaft entfernte sich unerkannt in unbekannte Richtung. Es entstand Sachschaden an der aufgebrochenen Tür.

Züberwangen: Einbruch in leerstehendes Einfamilienhaus

Am Freitagnachmittag, kurz nach 15 Uhr, wurde der Kantonspolizei St.Gallen ein Einbruch in ein leerstehendes Einfamilienhaus an der Kirchstrasse in Züberwangen gemeldet. Die unbekannte Täterschaft verschaffte sich über ein Fenster Zutritt zum Haus und durchsuchte dieses. Da das Haus leer steht, erbeutete die Täterschaft kein Deliktsgut. Es entstand Sachschaden am Fenster.

Wil: Zwei Wohnungen im vierten Obergeschoss aufgebrochen

Am Freitagabend, gegen 16:30 Uhr, rückte die Kantonspolizei St.Gallen zu einem Mehrfamilienhaus an der Lindenhofstrasse in Wil aus. Dort hatte sich deine unbekannte Täterschaft mittels Aufbrechens der Schliesszylinder Zutritt zu zwei Wohnungen im vierten Obergeschoss verschafft. Sie durchsuchte in beiden Wohnungen die Räumlichkeiten und entfernte sich mit dem noch unbekannten Deliktsgut unerkannt in unbekannte Richtung.

Rapperswil: Bargeld aus Geschäftsliegenschaft gestohlen

Am Freitagabend, gegen 17 Uhr, ging die Meldung von einem Einbruchdiebstahl an der Oberen Bahnhofstrasse in Rapperswil ein. Eine unbekannte Täterschaft gelangte in eine Geschäftsliegenschaft und brach die Tür zu einem Aufenthaltsraum auf. Dabei entwendete sie Bargeld im Wert von mehreren hundert Franken.

St.Gallen: Audio-Mischpult aus Wohnung entwendet

Am Samstagmorgen, kurz vor 1 Uhr, meldete ein Bewohner einen Einbruch in eine Wohnung an der Langgasse in St. Gallen. Eine unbekannte Täterschaft hatte sich über die Eingangstür gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft, diese durchsucht und unter anderem ein Audio-Mischpult gestohlen.

Kantonspolizei ermittelt in sämtlichen Fällen

Die Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen in sämtlichen Fällen die Ermittlungen aufgenommen.

Weitere Meldungen über Einbruchdiebstähle in der Schweiz finden Sie bei Einbruch-Meldungen.ch.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Einbruchprävention

Einbruchschutz im Herbst: Wie Sie Wohnungen, Häuser und Geschäftsräume besser sichern

Mit den kürzer werdenden Tagen rückt der Einbruchschutz besonders in den Fokus. Die Schweizerische Kriminalprävention und die Polizeikorps machen im Rahmen der nationalen Kampagne «Einbruch in Sicht?» auf die Bedeutung von gesicherten Türen und Fenstern, einer aufmerksamen Nachbarschaft und raschen Meldungen an die Polizei aufmerksam. Schon einfache Vorkehrungen können helfen, Tatgelegenheiten zu reduzieren.

1. Türen und Fenster konsequent sichern

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass eine zugezogene Haustür bereits ausreichend gesichert ist. Je nach Schliesssystem kann eine nur ins Schloss gefallene Tür leichter überwunden werden als eine vollständig abgeschlossene Tür.

Wohnungstüren: Schliessen Sie die Eingangstür bei jeder Abwesenheit ab, auch wenn Sie nur kurz einkaufen gehen oder das Haus verlassen.

Fenster: Schliessen Sie sämtliche Fenster vollständig. Gekippte Fenster gelten aus Sicht des Einbruchschutzes als offene Fenster und bieten keinen zuverlässigen Widerstand.

Nebeneingänge: Prüfen Sie auch Kellerzugänge, Garagentüren, Terrassen- und Balkontüren sowie wenig genutzte Nebeneingänge. Schwachstellen befinden sich nicht immer an der Haupteingangstür.

Wer die Sicherheit einer bestehenden Tür oder eines Fensters verbessern möchte, sollte sich fachlich beraten lassen. Besonders wirksam ist das Zusammenspiel geeigneter Schlösser, Beschläge, Türrahmen und Fensterkonstruktionen.

2. Mehrfamilienhäuser: Auch gemeinsame Eingänge schützen

In Mehrfamilienhäusern ist nicht nur die eigene Wohnungstür wichtig. Auch der gemeinsame Hauseingang, die Tiefgarage und Nebenzugänge beeinflussen, wie leicht fremde Personen ins Gebäude gelangen können.

Türöffner bewusst betätigen: Öffnen Sie die Haustür über die Gegensprechanlage nicht unbesehen. Klären Sie, wer ins Gebäude möchte, bevor Sie den Türöffner betätigen.

Keine Schlüssel verstecken: Vermeintlich sichere Orte unter Fussmatten, in Blumentöpfen oder bei Briefkästen sind auch Einbrechern bekannt.

Nachbarschaft einbeziehen: Wer länger abwesend ist, kann eine vertrauenswürdige Person bitten, regelmässig nach der Wohnung zu sehen und den Briefkasten zu leeren.

Aufmerksame Nachbarn sind hilfreich, sollten verdächtige Personen aber niemals selbst verfolgen oder zur Rede stellen. Bei einem konkreten Verdacht ist die Polizei zuständig.

3. Schutz für Geschäfte und Gewerbebetriebe

Auch Gewerbebetriebe können mit geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen das Einbruchrisiko senken. Entscheidend ist, dass sämtliche Zugänge berücksichtigt werden und die Sicherheitsmassnahmen zu den betrieblichen Abläufen passen.

Schliessroutine: Legen Sie verbindlich fest, wer am Abend Türen, Fenster, Lagerbereiche und Nebeneingänge kontrolliert. Besonders bei mehreren Mitarbeitenden sind klare Zuständigkeiten sinnvoll.

Bargeld und Wertsachen: Bewahren Sie grössere Bargeldbestände und hochwertige Gegenstände nicht ungeschützt in leicht zugänglichen Räumen auf. Geeignete Wertbehältnisse können zusätzlichen Schutz bieten.

Alarmanlagen: Technische Systeme können einen Einbruchversuch erkennen und eine Alarmierung auslösen. Sie sollten jedoch fachgerecht geplant, installiert und regelmässig gewartet werden.

Für Gewerbeliegenschaften empfiehlt sich eine individuelle Sicherheitsbeurteilung. Die beste Lösung hängt unter anderem von den baulichen Gegebenheiten, den Betriebszeiten und den gelagerten Waren ab.

4. Verdächtige Beobachtungen: Wann Sie die Polizei rufen sollten

Die Schweizerische Kriminalprävention und die Polizei ermutigen die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen nicht zu ignorieren. Niemand muss selbst beweisen, dass eine Straftat stattfindet.

Warnzeichen: Dazu können ungewöhnliche Geräusche wie splitterndes Glas, verdächtige Manipulationen an Türen oder Fenstern und Personen gehören, die sich auffällig an fremden Gebäuden aufhalten.

Notruf 117: Bei einem konkreten Einbruchverdacht sollten Sie unverzüglich die Polizei informieren. Nennen Sie den genauen Standort und schildern Sie sachlich, was Sie tatsächlich beobachtet haben.

Halten Sie Abstand und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Kontrollschilder, Personenbeschreibungen und Fluchtrichtungen können für die Polizei hilfreich sein, sofern sie gefahrlos beobachtet werden können.

Gut zu wissen: Die nationale Präventionskampagne «Einbruch in Sicht?» läuft vom 26. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027. Sie sensibilisiert für wirksamen Einbruchschutz und die Bedeutung aufmerksamer Nachbarschaften.

Nach einem Einbruch: Verständigen Sie die Polizei und verändern Sie möglichst nichts am Tatort. Beschädigte Türen, Fenster oder Gegenstände können für die Spurensicherung wichtig sein. Erstellen Sie, sobald es die Polizei erlaubt, eine Liste der fehlenden Gegenstände für die Ermittlungen und eine allfällige Versicherungsmeldung.

Praktischer Tipp: Machen Sie vor dem Verlassen Ihrer Wohnung einen kurzen Sicherheitsrundgang: Fenster schliessen, Eingangstür abschliessen, Nebeneingänge prüfen und keine sichtbaren Hinweise auf eine längere Abwesenheit hinterlassen.

Weitere Informationen: Aktuelle Polizeimeldungen und praktische Hinweise zum Schutz vor Einbrechern finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion






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