Nach langem Hitzesommer: Feuerverbote fallen ab Freitagmittag – Waldbrandgefahr gesunken

(Basel BS). Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko im Kanton Basel-Stadt deutlich reduziert.

Deshalb werden die bestehenden Verbote im Zusammenhang mit Feuer per Freitag, 23. Oktober 2026, um 12.00 Uhr aufgehoben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Region: Kanton Basel-Stadt
  • Aufhebung der Feuerverbote: Freitag, 23. Oktober 2026
  • Uhrzeit: 12.00 Uhr
  • Betroffen: Bisher geltende Verbote im Zusammenhang mit Feuer und Feuerentfachung
  • Grund: Niederschläge, höhere Luftfeuchtigkeit und tiefere Temperaturen
  • Waldbrandgefahr: Deutlich reduziert
  • Bodenzustand: Streuschicht und oberste Bodenschichten wieder feucht
  • Wetter: Weitere Niederschläge prognostiziert

Waldbrandgefahr deutlich zurückgegangen

Die Niederschläge der vergangenen Wochen und die tieferen Temperaturen haben zu einer Entspannung der Trockenheitssituation geführt. Die Streuschicht und die obersten Bodenschichten sind wieder feucht und wenig entzündbar. Weitere Niederschläge sind prognostiziert. Insbesondere die Waldbrandgefahr hat sich deutlich reduziert. Der Kanton Basel-Stadt hebt deshalb die bisher geltenden Verbote im Zusammenhang mit Feuer und Feuerentfachung per 23. Oktober 2026 auf.

Kanton dankt der Bevölkerung

Der Kanton Basel-Stadt bedankt sich bei der Bevölkerung für ihr umsichtiges Verhalten und die gute Zusammenarbeit während des Hitzesommers 2026.

Polizei.news informiert | Waldbrandgefahr und Feuerstellen

Feuerverbot aufgehoben: Was gilt jetzt beim Feuern im Freien?

Mit der Aufhebung endet auch das seit September geltende bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die bisherigen Sonderbeschränkungen wegen Trockenheit fallen damit weg. Über die damalige Lockerung hatte Polizei.news am 10. September berichtet.

Vier Punkte für einen sicheren Grill- oder Feuerabend

1. Bestehende Feuerstellen nutzen: Bevorzugen Sie fest eingerichtete Feuerstellen. Feuer direkt auf dem Waldboden können Wurzeln und organisches Material unter der Oberfläche entzünden.

2. Wind beachten: Bei starkem Wind auf offenes Feuer verzichten. Funken können brennbares Laub oder trockenes Holz entzünden.

3. Glut vollständig löschen: Vor dem Verlassen der Feuerstelle reichlich Wasser verwenden und kontrollieren, dass keine heissen Glutnester zurückbleiben.

4. Brand sofort melden: Bei einem ausser Kontrolle geratenen Feuer unverzüglich die Feuerwehr unter 118 alarmieren. Den Standort möglichst genau angeben.

Gilt die Aufhebung auch in Basel-Landschaft?

Die vorliegende Aufhebung betrifft ausdrücklich den Kanton Basel-Stadt. Für Ausflüge und Grillabende im Nachbarkanton Basel-Landschaft sind die dortigen Regelungen und die aktuelle Waldbrandgefahr separat zu beachten.

Weitere Informationen zu Waldbränden und Feuerverboten finden Sie in der Rubrik Waldbrände auf Polizei.news sowie bei Feuerwehr-News Basel-Stadt.

 

Quelle: Kanton Basel-Stadt / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Enigma Pixels/Shutterstock.com






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