Geld zurück vom britischen Finanzministerium? Hinter dieser E-Mail stecken Betrüger

(Zürich ZH). Eine angebliche E-Mail von HM Treasury verspricht die Rückerstattung verlorener Gelder.

Eine gefälschte Bestätigung im Anhang und der Verweis auf eine offizielle britische Webseite sollen Vertrauen schaffen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betrugsart: Phishing per E-Mail
  • Missbrauchter Behördenname: HM Treasury, britisches Finanzministerium
  • Lockmittel: Angebliche Rückerstattung verlorener Gelder
  • Täuschung: Gefälschte Bestätigung und Link zu einer echten britischen Behördenseite
  • Forderung: Antwort auf die E-Mail und Angabe einer Telefonnummer
  • Ziel: Sensible persönliche Daten oder Geld erlangen
  • Empfehlung: Nicht antworten, keine Daten preisgeben, E-Mail melden

Die Betrugsmasche

Die E-Mail informiert die Empfänger darüber, dass ihr angeblicher Anspruch auf die Rückerstattung von Geldern offiziell anerkannt worden sei. Im Anhang befindet sich eine vermeintliche Bescheinigung von HM Treasury. Darin wird behauptet, dass die betroffenen Gelder im Rahmen von Ermittlungen beschlagnahmt worden seien und nun für die Rückerstattung zur Verfügung stünden. Das Verfahren wird dabei als bereits genehmigt und in Abwicklung dargestellt.





Um die Nachricht glaubwürdig erscheinen zu lassen, verweisen die Betrüger auf britische Regelungen zum Schutz von Betrugsopfern und verlinken auf eine echte Webseite der britischen Behörden. Anschliessend werden die Empfänger aufgefordert, auf die E-Mail zu antworten und eine Telefonnummer anzugeben. Angeblich soll danach die Freigabe und Rückerstattung des Geldes persönlich koordiniert werden.

Schreibt man eine E-Mail, kommuniziert man nicht mit der echten Behörde, sondern mit Betrügern. Diese versuchen, an sensible Daten oder Geld zu gelangen.

Was muss ich tun

  • Leiten Sie potenzielle Betrugs-E-Mails an Cybercrimepolice.ch weiter.
  • Ignorieren Sie das E-Mail und löschen oder verschieben Sie es in Ihren Junk- resp. Spam-Ordner.
  • Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS oder anderen Nachrichten bzw. Websites, da diese manipuliert oder optisch verändert sein können.
  • Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
  • Im Zweifelsfall ist es ratsam, direkt beim betreffenden Unternehmen nachzufragen, um die Seriosität bzw. Legitimität der Nachricht/der E-Mail/des Anrufs zu klären.

Ich habe meine Daten preisgegeben

  • Ändern Sie sofort Ihr Passwort zum Account Ihres Providers sowie von weiteren Accounts mit denselben Login-Daten.
  • Aktivieren Sie wenn möglich die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Provider auf.
  • Überprüfen Sie Ihre Konten auf verdächtige Aktivitäten.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.
Polizei.news informiert | Phishing erkennen

Drei Warnsignale bei angeblichen Rückerstattungen

1. Unerwartete Geldversprechen: Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen eine Behörde ohne vorherigen Kontakt plötzlich eine Rückzahlung verspricht – besonders, wenn Sie dafür persönliche Daten übermitteln sollen.

2. Echte Links beweisen keine Echtheit: Betrüger können auf tatsächlich existierende Regierungsseiten verweisen. Entscheidend ist nicht nur der Link, sondern ob die Nachricht selbst von der behaupteten Stelle stammt.

3. Telefonnummer als Einstieg: Wer auf die betrügerische E-Mail antwortet und seine Telefonnummer angibt, ermöglicht den Tätern eine direkte Kontaktaufnahme. Dabei können weitere Daten oder Zahlungen verlangt werden.

Bereits geantwortet oder Geld überwiesen?

Brechen Sie den Kontakt ab. Haben Sie Bank- oder Kreditkartendaten preisgegeben oder Geld überwiesen, informieren Sie unverzüglich Ihr Finanzinstitut.

Bewahren Sie E-Mails, Zahlungsbelege und Gesprächsnotizen als mögliche Beweismittel auf und melden Sie den Vorfall der Polizei.

Weitere Informationen: Aktuelle Warnungen vor Cyberbetrug und Tipps zum Schutz vor Betrugsmaschen finden Sie im Blaulicht-Netzwerk des belmedia-Verlags.

 

Quelle: Cybercrimepolice.ch / Polizei.news
Bildquelle: Cybercrimepolice.ch / Kantonspolizei Zürich






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