Winterreifen in der Schweiz: Warum 1,6 mm Profil nicht reichen und 4 mm empfohlen sind

(Schweiz CH). In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Trotzdem müssen Autofahrer ihr Fahrzeug auch bei Schnee, Eis und winterlichen Strassenverhältnissen jederzeit sicher beherrschen können.

Wer jetzt die Winterpneus kontrolliert und sein Auto auf die kalte Jahreszeit vorbereitet, kann das Unfallrisiko deutlich senken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Winterreifenpflicht: In der Schweiz gibt es kein generelles Obligatorium
  • Gesetzliche Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
  • Empfohlene Profiltiefe für Winterreifen: Mindestens 4 mm
  • Wechselzeitpunkt: Faustregel „O bis O“ – Oktober bis Ostern
  • Temperatur: Bei anhaltend kühlen Bedingungen um 7 °C rechtzeitig wechseln
  • Winterausrüstung: Eiskratzer, Schneebesen, Enteisungsspray und Handschuhe
  • Vor jeder Fahrt: Scheiben, Spiegel und Beleuchtung von Schnee und Eis befreien

Winterreifen in der Schweiz – das Wichtigste im Überblick

Gemäss Art. 31 SVG muss dein Fahrzeug jederzeit sicher beherrschbar sein – auch bei Schnee und Eis.

Mindestprofiltiefe: Gesetzlich 1,6 mm, empfohlen 4 mm

Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm auf der gesamten Lauffläche. Empfohlen werden jedoch mindestens 4 mm, damit Winterreifen ihre typischen Eigenschaften wie Grip auf Schnee und Eis sowie kürzere Bremswege behalten.

Wechselzeitpunkt: Von Oktober bis Ostern

Die Faustregel lautet „O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Spätestens bei Temperaturen unter 7 °C sollte auf Winterpneus gewechselt werden.

Das gehört jetzt zur Winterausrüstung

Bald sind wieder Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu erwarten – also jetzt das Winterequipment bereit machen:

  • Alumatte oder Wolldecke für die Autoscheibe
  • Eiskratzer, Schneebesen, Enteisungsspray und Handschuhe griffbereit
  • Genügend Zeit einplanen

Kommt sicher und unfallfrei durch den Winter – mit gutem Grip und stets klarer Sicht auf den Strassenverkehr!

Polizei.news informiert | Winterreifen und Gesetz

Sind Winterreifen in der Schweiz Pflicht?

Nein, eine generelle gesetzliche Winterreifenpflicht gibt es nicht. Allerdings müssen Lenkerinnen und Lenker ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen können. Zudem muss das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand sein.

Wer bei Schnee oder Glatteis mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist und dadurch einen Unfall verursacht oder den Verkehr behindert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Unter Umständen können auch Versicherungsleistungen gekürzt oder Rückforderungen gestellt werden.

Gesetzliche Vorgabe und Empfehlung im Vergleich

1,6 mm Profil: Gesetzliche Mindestprofiltiefe gemäss Art. 58 Abs. 4 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).

4 mm Profil: Empfehlung von BFU und TCS für Winterreifen, damit sie ihre besonderen Wintereigenschaften möglichst gut behalten.

7 °C: Praktische Orientierungshilfe für den Reifenwechsel, keine gesetzliche Temperaturgrenze. Entscheidend sind Wetterlage und Strassenverhältnisse.

Gut zu wissen: Winterreifen ersetzen weder genügend Abstand noch eine angepasste Geschwindigkeit. Besonders auf Brücken, in schattigen Kurven und auf höher gelegenen Strassen kann Glatteis auftreten.

Polizei.news informiert | Winter-Checkliste

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Reifen: Profiltiefe und Reifendruck kontrollieren. Auch ungleichmässige Abnutzung beachten.

Klare Sicht: Frontscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Spiegel und Fahrzeugbeleuchtung vollständig von Schnee und Eis befreien.

Winterausrüstung: Eiskratzer, Schneebesen, Handschuhe und geeignetes Scheibenwischwasser bereithalten.

Zeitreserve: Einige Minuten früher losfahren und bei winterlichen Strassenverhältnissen deutlich mehr Fahrzeit einplanen.

Fahrweise: Geschwindigkeit reduzieren, Sicherheitsabstand vergrössern und abrupte Lenk- oder Bremsmanöver vermeiden.

 

Quelle: Kantonspolizei Obwalden / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden






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