Bäume & Sträucher ragen auf Verkehrsflächen – diese Mindesthöhen müssen frei bleiben

(Stüsslingen SO). Die Grundstückbesitzer sind für die darauf liegenden Bepflanzungen verantwortlich, dass das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen jederzeit gewährleistet ist.

Bäume, Sträucher und andere Bepflanzungen sind dauernd unter Schnitt zu halten, damit die Verkehrsflächen nicht eingeengt und die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Über Strassen: Mindestens 4,20 Meter lichte Höhe
  • Über Trottoirs und Wegen: Mindestens 3,00 Meter lichte Höhe
  • Freizuhalten: Strassenbeleuchtung, Signalisationen und Hydranten
  • Verantwortlich: Grundstückeigentümerinnen und Grundstückeigentümer
  • Kontrolle: Bepflanzungen und Sichtverhältnisse regelmässig überprüfen
  • Haftung: Mögliche Verantwortlichkeit für Schäden gemäss Art. 679 ZGB

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Strassen und Gehwegen

Einhaltung des Lichtraumprofils von Verkehrsflächen

Überragende Äste im Lichtraumprofil der Fahrbahn Strasse sind deshalb auf eine lichte Höhe von min. 4.20m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von min. 3.00 m zu schneiden.

Die Lichtkegel der Strassenbeleuchtungen, die Strassensignalisationen sowie Hydranten sind in jedem Fall frei zu halten.

Die Einhaltung der vorgegebenen Sichtverhältnisse im Strassenverkehr spielt für die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle.

In diesem Sinne bitten wir Sie, Ihre Verantwortung wahr zu nehmen und die Gartenanlagen regelmässig auf die Einhaltung der notwendigen Sichtbermen und des Lichtraumprofils zu überprüfen und die notwendigen Arbeiten einzuleiten.

Somit unterstützen Sie die Verkehrssicherheit auf den Strassen, Trottoirs nicht zuletzt auch zu Ihren Gunsten.

Gesetzliche Grundlagen

  • Baureglement 2023 §10
  • Verordnung über den Strassenverkehr (BGS 733.11)

Haftbarkeit

Wir verweisen auf Art. 679 ZGB, dass der Grundeigentümer unter anderem für Schäden, verursacht durch überragende Äste und Sträucher haftbar gemacht werden kann.

Der Rückschnitt kann den jeweils stattfindenden ordentlichen Grünabfuhren mitgegeben oder für die Häckselaktion gemäss Entsorgungsplan angemeldet werden.

Wir danken für Ihre Mithilfe!

Baukommission Stüsslingen

Polizei.news informiert | Prävention und Verkehrssicherheit

Warum überhängende Äste im Strassenverkehr gefährlich werden können

Bäume und Sträucher können die Verkehrssicherheit auf unterschiedliche Weise beeinträchtigen. Besonders an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksausfahrten ist eine freie Sicht auf andere Verkehrsteilnehmende wichtig.

Überhängende Äste können zudem die Durchfahrt höherer Fahrzeuge behindern, während dicht gewachsene Hecken Fussgängerinnen und Fussgänger verdecken können.

Praktischer Garten-Check für Grundeigentümer

1. Freie Höhe kontrollieren

Prüfen, ob Äste die vorgeschriebenen Höhen über Strassen, Trottoirs und Wegen einhalten.

2. Sicht an Kreuzungen sicherstellen

Hecken und Sträucher so pflegen, dass Verkehrsteilnehmende rechtzeitig erkannt werden können.

3. Strassensignale freihalten

Kontrollieren, ob Stoppschilder, Vortrittssignale oder andere Verkehrstafeln durch Pflanzen verdeckt werden.

4. Beleuchtung und Hydranten beachten

Pflanzen dürfen die Strassenbeleuchtung nicht verdecken und den Zugang zu Hydranten nicht behindern.

5. Rückschnitt sicher durchführen

Bei Arbeiten nahe der Fahrbahn auf die eigene Sicherheit achten. Für grosse Bäume, Arbeiten in der Höhe oder Eingriffe nahe Stromleitungen Fachpersonen beiziehen.

 

Quelle: Baukommission Stüsslingen / Polizei.news
Bildquelle: Baukommission Stüsslingen






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