Nach Regen fällt das Feuerverbot: Trotzdem können Funken und Zigaretten Brände auslösen

(Uri UR). Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen der vergangenen Tage entspannt.

Aus diesem Grund hat die Sicherheitsdirektion in Absprache mit den Fachstellen des Amts für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe am 13. Oktober 2026 aufgehoben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Datum: Dienstag, 13. Oktober 2026
  • Gebiet: Kanton Uri
  • Entscheid: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben
  • Grund: Flächendeckende Niederschläge und tiefere Temperaturen
  • Waldbrandgefahr: Weiterhin erheblich (Gefahrenstufe 3)
  • Feuern: Nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
  • Besondere Gefahren: Funkenflug und weggeworfene Raucherwaren
  • Bei starkem Wind: Kein Feuer entfachen
  • Feuerstelle: Ständig beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig löschen
  • Wichtig: Anweisungen der lokalen Behörden befolgen

Waldbrandgefahr bleibt weiterhin erheblich

Die Waldbrandgefahr wird jedoch nach wie vor als erheblich eingestuft. Deshalb ist die Bevölkerung weiterhin zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuern im Wald und im Freien aufgefordert. Insbesondere sind nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benützen. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren oder wegen Funkenflugs eines Grillfeuers Brände entstehen.

Diese sechs Verhaltensregeln werden dringend empfohlen

Folgende Verhaltensregeln sind dringend empfohlen:

  • Beim Feuern nur feste Feuerstellen benutzen.
  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind.
  • Den Anweisungen der lokalen Behörden ist unbedingt Folge zu leisten.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der App von MeteoSchweiz (unter Gefahren).

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.


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🔥 Feuerverbot aufgehoben: Was bedeutet Waldbrandgefahrenstufe 3?

Das Feuerverbot ist aufgehoben, die Gefahr aber längst nicht gebannt. Im Kanton Uri gilt weiterhin die Waldbrandgefahrenstufe 3 von insgesamt 5 Stufen. Was viele nicht wissen: Schon ein einzelner Funke oder ein brennendes Streichholz kann bei erheblicher Waldbrandgefahr einen Brand entfachen.

1. Was bedeutet Gefahrenstufe 3 konkret? Bei erheblicher Waldbrandgefahr können brennende Streichhölzer, Funken eines Grillfeuers und Blitze einen Brand auslösen. In offenem Gelände können sich Flammen rasch ausbreiten. Im Wald ist eine mittlere Ausbreitungsgeschwindigkeit möglich. Zur Bekämpfung eines solchen Brandes können moderne Geräte und ausgebildete Fachkräfte nötig sein.

2. Warum Regen nicht automatisch Entwarnung bedeutet: Niederschläge und sinkende Temperaturen können die Waldbrandgefahr deutlich verringern. Entscheidend ist jedoch auch, wie trocken brennbares Material in der Umgebung geblieben ist. Besonders geschützte oder zuvor stark ausgetrocknete Stellen können weiterhin empfindlich auf Zündquellen reagieren.

3. Darf jetzt wieder grilliert werden? Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist aufgehoben. Die Sicherheitsdirektion empfiehlt aber ausdrücklich, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Auch dort gilt: Bei starkem oder böigem Wind auf ein Feuer verzichten und genügend Abstand zu brennbarem Material halten.

4. Die unterschätzte Gefahr durch Funkenflug: Selbst bei einem kleinen Grillfeuer können glühende Teilchen vom Wind fortgetragen werden. Treffen sie auf trockenes Gras, Laub oder anderes brennbares Material, besteht die Gefahr einer Entzündung. Deshalb sollten Feuerstellen stets beaufsichtigt und die Umgebung im Auge behalten werden.

5. So löschen Sie ein Feuer richtig: Glut und Holzreste gründlich mit Wasser löschen. Danach kontrollieren, ob tatsächlich keine Glut mehr vorhanden ist. Ein Feuer kann im Innern weiterglühen, auch wenn keine Flammen mehr sichtbar sind. Die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn sie vollständig gelöscht ist.

6. Raucherwaren bleiben ein Risiko: Brennende Zigaretten und Streichhölzer dürfen niemals weggeworfen werden. Auch eine kleine Glutquelle kann unter ungünstigen Bedingungen einen Wald- oder Flurbrand auslösen. Besonders aufmerksam sollte man an trockenen Waldrändern, auf Wiesen und entlang von Wegen sein.

7. Was tun, wenn ein Waldbrand entdeckt wird? Sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 alarmieren. Dabei möglichst genaue Angaben zum Brandort machen. Menschen und Tiere nicht unnötig gefährden und die Anweisungen der Feuerwehr und Forstdienste befolgen. Eigene Löschversuche dürfen nur unternommen werden, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Gut zu wissen: Die Aufhebung eines Feuerverbots bedeutet nicht, dass an jedem Ort und unter allen Bedingungen gefeuert werden darf. Lokale Anordnungen und die aktuelle Gefahrensituation bleiben massgebend. Vor einem Ausflug oder Grillabend empfiehlt es sich, die geltenden Bestimmungen erneut zu prüfen.

Weitere Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuer und zur Unfallverhütung finden Sie auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle: Sicherheitsdirektion Kanton Uri
Bildquelle: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs/Shutterstock.com






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