79-jährige Lenkerin fährt gleichaltrige Fussgängerin an: Polizei klärt Unfallursache

(Landquart GR). Am Montagmittag hat eine Automobilistin in Landquart eine Fussgängerin auf dem Fussgängerstreifen angefahren.

Die Rentnerin wurde verletzt und ins Spital gebracht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Montag, 12. Oktober 2026, gegen 13.45 Uhr
  • Ort: Kantonsstrasse H13, Fussgängerstreifen Neuhof in Landquart
  • Autofahrerin: 79-jährige Frau
  • Fahrtrichtung: Von Norden kommend in Richtung Zizers
  • Fussgängerin: Ebenfalls 79 Jahre alt
  • Unfall: Fussgängerin beim Überqueren des Fussgängerstreifens von Auto erfasst
  • Erste Hilfe: Automobilistin und Drittpersonen betreuten die Verletzte
  • Rettung: Rettung Chur übernahm die medizinische Versorgung
  • Spital: Transport ins Kantonsspital Graubünden nach Chur
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Graubünden klärt Unfallursache ab

79-jährige Autofahrerin erfasst gleichaltrige Fussgängerin

Die 79-jährige Automobilistin fuhr gegen 13.45 Uhr von Norden kommend auf der Kantonsstrasse H13 in Richtung Zizers. Beim Fussgängerstreifen Neuhof in Landquart erfasste sie mit ihrem Auto eine ebenfalls 79-jährige Frau, die gerade die Strasse überquerte.

Drittpersonen leisten Erste Hilfe nach Kollision

Bis zum Eintreffen der Rettung Chur betreuten Drittpersonen sowie die Automobilistin die Verletzte und leisteten Erste Hilfe.

Verletzte Frau ins Kantonsspital Graubünden gebracht

Nach der notfallmedizinischen Erstversorgung transportierte das Rettungsteam die Frau ins Kantonsspital Graubünden nach Chur. Die Kantonspolizei Graubünden klärt die Unfallursache ab.


Polizei.news informiert

🚶 Fussgängerstreifen: Fünf wichtige Regeln, die schwere Unfälle verhindern können

Fussgängerstreifen sollen Menschen ermöglichen, Strassen sicher zu überqueren. Dennoch kommt es immer wieder zu schweren Kollisionen. Besonders für ältere Menschen können Stürze und Zusammenstösse mit Fahrzeugen gravierende Folgen haben. Umso wichtiger ist gegenseitige Aufmerksamkeit.

1. Fussgänger haben grundsätzlich Vortritt: An Fussgängerstreifen ohne Lichtsignalanlage müssen Fahrzeuglenkende Personen den Vortritt gewähren, die sich bereits auf dem Streifen befinden oder erkennbar die Strasse überqueren wollen. Deshalb müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren und nötigenfalls vollständig anhalten.

2. Blickkontakt erhöht die Sicherheit: Wer zu Fuss eine Strasse überqueren möchte, sollte vor dem Betreten des Fussgängerstreifens kurz anhalten und den Verkehr beobachten. Blickkontakt mit herannahenden Fahrzeuglenkenden kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Allerdings darf nicht allein aus einem Blickkontakt geschlossen werden, dass ein Fahrzeug tatsächlich anhält.

3. Vor Fussgängerstreifen besonders aufmerksam fahren: Automobilisten sollten den Strassenrand auf beiden Seiten im Blick behalten und ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie rechtzeitig anhalten können. Ein bereits bremsendes oder haltendes Fahrzeug vor einem Fussgängerstreifen darf nicht einfach überholt werden. Es könnte eine Person verdecken, die gerade die Fahrbahn überquert.

4. Gerade ältere Menschen brauchen ausreichend Zeit: Ältere Fussgängerinnen und Fussgänger benötigen unter Umständen mehr Zeit zum Überqueren einer Strasse. Fahrzeuglenkende sollten deshalb geduldig bleiben und erst weiterfahren, wenn der Fussgängerstreifen wieder frei ist. Besonders an breiten Strassen ist erhöhte Vorsicht angebracht.

5. Vortritt niemals erzwingen: Auch wenn Fussgänger grundsätzlich Vortritt haben, dürfen sie den Fussgängerstreifen nicht so überraschend betreten, dass ein nahendes Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Besonders wichtig ist es, den Verkehr auf sämtlichen Fahrstreifen zu beobachten und erst loszugehen, wenn eine sichere Überquerung möglich ist.

Nach einem Unfall zählt jede Minute: Wer eine Kollision beobachtet, sollte die Unfallstelle absichern, die verletzte Person betreuen und bei Bedarf den Rettungsdienst über 144 alarmieren. Verletzte sollten nicht unnötig bewegt werden. Die Anweisungen der Sanitätsnotrufzentrale helfen dabei, bis zum Eintreffen der Rettungskräfte richtig zu handeln.

Wichtig: Weshalb die 79-jährige Autofahrerin die Fussgängerin erfasste, ist noch nicht geklärt. Ob Geschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder andere Faktoren eine Rolle spielten, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Die Hinweise dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit.


 

Quelle: Kantonspolizei Graubünden / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden






    So wird Ihr Zuhause noch sicherer

    Ob in Bern, Zürich, Luzern, Basel, St.Gallen oder anderswo in der ganzen Schweiz: Fragen Sie jetzt Ihre kostenlose Sicherheitsberatung an!

    Loading...


    Ihre Daten werden sorgsam behandelt und für die Kontaktaufnahme mit Ihnen zwecks Vereinbarung Ihrer kostenlosen Sicherheitsberatung verwendet.