Gemeinden ziehen Konsequenzen: Fahrverbot für Velos und Töffli auf beliebtem Rheinuferweg

(Stein AG). Die Gemeinderäte Sisseln und Stein haben beschlossen, auf dem Rheinuferweg zwischen den beiden Gemeinden ein Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder zu verfügen.

Grund dafür sind wiederholte Konfliktsituationen zwischen Fussgängern und Velofahrern auf dem schmalen Gehweg.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betroffener Weg: Rheinuferweg Stein–Sisseln
  • Abschnitt: Ab bestehender Wegsperre beim Bunker auf Parzelle Nr. 999 bis zur Gemeindegrenze
  • Neue Regelung: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
  • Signal: Signal 2.05 gemäss Signalisationsverordnung
  • Grund: Wiederholte Konflikte zwischen Fussgängern und Velofahrern
  • Einsprachefrist: 2. Oktober bis 2. November 2026
  • Einsicht: Signalisationsplan liegt auf der Gemeindekanzlei Stein auf

Schmaler Gehweg wird trotz Wegsperren befahren

Trotz der bestehenden Wegsperren bei beiden Zugängen auf Höhe der Bunker wird der schmale Gehweg regelmässig mit dem Fahrrad befahren.

Dadurch kommt es wiederholt zu Konfliktsituationen zwischen Fussgängern und Velofahrern.

Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 sowie die zugehörige Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Verfügende Behörde: Gemeinderat Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein

Stein AG: Rheinuferweg Stein–Sisseln, ab bestehender Wegsperre beim Bunker auf Parzelle Nr. 999 bis zur Gemeindegrenze.

Art der Beschränkung: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder, Signal 2.05 SSV.

Signalisationsplan liegt öffentlich auf

Der Signalisationsplan liegt während der Einsprachefrist auf der Gemeindekanzlei Stein zur Einsichtnahme auf.

Einsprachefrist beachten

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation, also vom 2. Oktober 2026 bis zum 2. November 2026, schriftlich bei der verfügenden Behörde einzureichen.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Quelle: Gemeindeverwaltung Stein
Bildquelle: Symbolbild © Leg Leggo/Shutterstock.com






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