St.Gallen: 67 Verstösse gegen Feuerverbot – Polizei zieht trotzdem positive Bilanz

Der Nationalfeiertag ist im Kanton St.Gallen weitgehend ruhig und ohne grössere Zwischenfälle verlaufen.

Die Kantonspolizei St.Gallen zieht eine positive Bilanz. Das seit dem 17. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot sowie das teilweise Feuerwerksverbot wurden von der Bevölkerung grösstenteils eingehalten.

Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot. Das Entfachen von Feuer im Freien ist unabhängig vom Standort untersagt. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Raketen und Feuerwerksbatterien.

Zwischen Freitagabend und Samstag (01.08.2026) um Mitternacht stellte die Kantonspolizei St.Gallen im gesamten Kantonsgebiet sieben Verstösse gegen das Feuerverbot fest. Dabei wurden im Freien Feuer in Holzkohlegrills, Cheminées und Feuerschalen entzündet. Die Verstösse wurden aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung an die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen sowie im Rahmen der ordentlichen Patrouillentätigkeit festgestellt. Zudem registrierte die Kantonspolizei acht Widerhandlungen gegen das teilweise Feuerwerksverbot. Soweit die verantwortlichen Personen mit verhältnismässigem Aufwand ermittelt werden konnten, wurden sie verwarnt oder bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Seit Inkrafttreten des absoluten Feuerverbots registrierte die Kantonspolizei St.Gallen insgesamt rund 67 Verstösse gegen das Feuerverbot. Die verantwortlichen Personen wurden verwarnt oder angezeigt.

Trotz vereinzelter Niederschläge besteht im Kanton St.Gallen weiterhin eine erhebliche Gefahr von Wald- und Flurbränden. Die Vegetation ist vielerorts nach wie vor sehr trocken. Bereits ein kleiner Funke kann ausreichen, um einen Brand mit weitreichenden Folgen auszulösen.

Die Kantonspolizei St.Gallen überwacht die Einhaltung des Feuerverbots im Rahmen der ordentlichen Patrouillentätigkeit sowie aufgrund entsprechender Meldungen aus der Bevölkerung. Oberstes Ziel ist der Schutz von Menschen, Tieren, Wäldern und der Umwelt sowie die Verhinderung von Wald- und Flurbränden. Widerhandlungen gegen die geltenden Verbote können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Fehlbare Personen werden in der Regel bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt, welche über die Sanktion entscheidet. Bei Uneinsichtigkeit oder wiederholten Verstössen schreitet die Kantonspolizei konsequent ein.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen






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