Kanton Zug: Ruhiger 1. August – Bevölkerung hält Feuerverbot vorbildlich ein
Die Feierlichkeiten rund um den Nationalfeiertag sind im Kanton Zug aus Sicht der Zuger Polizei ruhig verlaufen.
Die Bevölkerung hat sich grösstenteils an die aufgrund der grossen Waldbrandgefahr geltenden Einschränkungen gehalten.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) gilt aktuell im Kanton Zug ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Im Vorfeld zum 1. August informierten die zuständigen Behörden und die Zuger Polizei die Bevölkerung über die offiziellen Publikationsorgane sowie über die sozialen Medien wiederholt über die geltenden Bestimmungen und riefen dazu auf, diese konsequent einzuhalten.
Der diesjährige Nationalfeiertag verlief aus Sicht der Zuger Polizei äusserst erfreulich. Trotz zahlreicher Feierlichkeiten und Zusammenkünfte im ganzen Kantonsgebiet mussten im Zusammenhang mit dem Feuer- und Feuerwerksverbot keine nennenswerten Zwischenfälle verzeichnet werden.
Die Bevölkerung hat sich grösstenteils vorbildlich an die geltenden Bestimmungen gehalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Natur geleistet. Das umsichtige Verhalten trug wesentlich dazu bei, das Risiko von Bränden erheblich zu reduzieren.
Die Zuger Polizei freut sich über den positiven Verlauf des Nationalfeiertags und dankt allen Beteiligten, die mit ihrem Verhalten zu einem friedlichen, sicheren und ereignisarmen 1. August beigetragen haben.
Die Waldbrandgefahr bleibt weiterhin gross. Die geltenden Massnahmen und Verbote sind deshalb auch nach dem Nationalfeiertag einzuhalten. Aktuelle Informationen sind unter www.zg.ch/waldbrand verfügbar.
Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Symbolbild © Zuger Polizei
