Luzern: Feuerverbot und Feuerwerksverzicht zum 1. August erneut bekräftigt

Der 1. August gehört zur Schweizer Tradition – wegen der grossen Waldbrandgefahr gelten dieses Jahr jedoch besondere Regeln.

Die Luzerner Polizei ruft die Bevölkerung auf, das Feuerverbot einzuhalten und auf Feuerwerk zu verzichten.

Im ganzen Kanton gilt ein Verzicht auf Feuerwerk und Höhenfeuer. Zudem ist jegliches offene Feuer im Wald und in Waldesnähe innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Waldrand verboten.

Mit diesen Massnahmen sollen Natur, Menschen und Tiere geschützt werden. Gemeinsam mit dem Feuerwehrinspektorat sowie der Dienststelle Landwirtschaft und Wald bedankt sich die Luzerner Polizei bei der Bevölkerung für die Unterstützung und das verantwortungsbewusste Verhalten.





 

Quelle: Luzerner Polizei
Bildquelle: Luzerner Polizei






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