Bern BE: 230 Kilo Gold geschmuggelt – Zoll deckt Betrug von 800'000 Franken auf
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat Fälle von Goldschmuggel aufgedeckt, bei welchen Altschmuck aus Italien unverzollt in die Schweiz eingeführt und anschliessend eingeschmolzen und weiterverkauft wurde.
In einem Fall wurden von 2021 bis 2022 über einen Zeitraum von 5 Monaten rund 190 Kilogramm Altschmuck in die Schweiz geschmuggelt.
Der Betrag der hinterzogenen Mehrwertsteuer und Zollabgaben beläuft sich auf mehr als 600’000 Franken.
Den Beschuldigten wird Steuerhinterziehung, Zollhinterziehung und Verstoss gegen das Edelmetallkontrollgesetz vorgeworfen.
Die Ermittler des BAZG haben eine Untersuchung bezüglich illegaler Einfuhr von Altschmuck in die Schweiz abgeschlossen. Einer der insgesamt drei Beschuldigten wurde in Italien bereits wegen Geldwäscherei, Hehlerei, illegalem Waffenbesitz und weiterer Straftaten verurteilt. Er wurde aufgrund eines Haftbefehls der Carabinieri von Asti festgenommen, welche in Zusammenarbeit mit der Tessiner Kriminalpolizei Ermittlungen zu einer der drei in den Schmuggel involvierten Personen durchgeführt hatten.
Konkret hatte einer der Beschuldigten, ein 56-jähriger italienischer Staatsbürger, gemeinsam mit anderen Personen den Schmuck in Lagern von Fahrenden in Norditalien beschafft und diesen dann unter Umgehung der Zollformalitäten in die Schweiz eingeführt. Dafür hat er die Grenze wöchentlich an nicht ständig besetzten Grenzübergängen überquert, ohne die in Rucksäcken versteckte Ware zu deklarieren und zu verzollen.
Anschliessend hat er das Gold den beiden anderen Beschuldigten übergeben, einem 66-jährigen und einem 35-jährigen, beide in der Schweiz wohnhafte italienische Staatsbürger. Letztere verkauften das Gold schliesslich an ein Unternehmen, welches über eine ordnungsgemässe Bewilligung des BAZG zum Schmelzen von Edelmetallen und zum Anbringen eines Schmelzerzeichens verfügte. Dem Unternehmen wurde die Bewilligung durch die Edelmetallkontrolle des BAZG entzogen.
Die Ermittler sind zum Schluss gekommen, dass die drei Beschuldigten in einen organisierten Goldschmuggel zwischen Italien und der Schweiz involviert waren.
Bei den Ermittlungen war die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Partnerbehörden wie auch die nationale Zusammenarbeit mit der Tessiner Staatsanwaltschaft von entscheidender Bedeutung. Sie umfasste grenzüberschreitende Observationen, den Austausch von Dossiers, Durchsuchungen sowie gemeinsame Beschlagnahmungen.
Weiter konnten im Laufe der Ermittlungen weitere Nebenzweige im Bereich des Altgoldschmuggels aufgedeckt werden. Dabei ging es um insgesamt etwa 40 Kilogramm Altgold, welche von Italien in die Schweiz geschmuggelt, weiterverkauft und eingeschmolzen worden sind. Diese Ermittlungen richten sich gegen drei weitere in der Schweiz wohnhafte italienische Staatsbürger.
Somit wurden insgesamt rund 230 Kilo Gold aus Italien in die Schweiz geschmuggelt, wobei Mehrwertsteuer und Zollabgaben in der Höhe von etwa 800’000 Franken hinterzogen worden sind. Diese Hinterziehung wird den verschiedenen Beschuldigten angelastet. Das BAZG wird das Strafmass im Rahmen des weiteren Strafverfahrens festlegen.
Bestimmungen bezüglich der Einfuhr von Gold
Das Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (EMKG) regelt den Handel mit Rohstoffen, Schmelzgut und Schmelzprodukten sowie mit Edelmetallwaren wie Uhren und Schmuckstücken. Als Edelmetalle gelten Gold, Silber, Platin und Palladium. Der gewerbsmässige Ankauf von Altedelmetallen (Schmelzgut), die Herstellung von Schmelzprodukten und die Analyse des Inhalts von Schmelzprodukten sind bewilligungspflichtige Tätigkeiten.
Zollrechtlich gilt das Prinzip der Selbstdeklaration, demzufolge sämtliche ein- oder ausgeführten Waren der zuständigen Zollstelle vorgelegt, unter Zollgewahrsam gestellt und bei der Zollabfertigung deklariert werden müssen.
Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
