Tessin TI: Polizei toleriert WM-Jubel – bei Ausschreitungen drohen Konsequenzen
Anlässlich der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 werden die Gemeindepolizeien und die Kantonspolizei spontane Feierlichkeiten von Fans grundsätzlich tolerieren, sofern dadurch die Sicherheit, die öffentliche Ordnung und die Nachtruhe nicht beeinträchtigt werden.
Bei gefährlichem Verhalten oder bei Feierlichkeiten, die über die angemessen tolerierte Dauer hinausgehen, werden die gesetzlichen Bestimmungen angewendet.
Die Spiele, die vom 11. Juni bis 19. Juli in Nordamerika stattfinden, werden auch im Tessin zu Zusammenkünften und Feierlichkeiten führen, die Auswirkungen auf die öffentliche Ruhe, die öffentliche Ordnung und den Strassenverkehr haben können.
An Orten, an denen mit einem grösseren Personenaufkommen gerechnet wird, insbesondere bei bewilligten Public-Viewing-Veranstaltungen und in deren unmittelbarer Umgebung, wird eine angemessene Polizeipräsenz sowie gegebenenfalls der Einsatz von privatem Sicherheitspersonal sichergestellt.
Angesichts des Spielplans und der Anspielzeiten vieler Begegnungen ist davon auszugehen, dass es auch in den Abend- und Nachtstunden zu spontanen Jubelfeiern kommen wird. Menschenansammlungen, Fahrzeugkorsos, das Betätigen von Hupen, Fangesänge und Feierlichkeiten werden grundsätzlich unmittelbar nach Spielende toleriert, sofern dadurch weder die Sicherheit von Personen gefährdet noch der Strassenverkehr erheblich beeinträchtigt oder die Bevölkerung übermässig gestört wird.
Eine Stunde nach Spielende beziehungsweise sofort bei Partien, die nach Mitternacht enden, wird die Polizei bei Ruhestörungen oder Gefährdungen der öffentlichen Ordnung einschreiten und die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen ergreifen.
Konsequent verfolgt werden zudem der missbräuchliche Einsatz von Pyrotechnik, Sachbeschädigungen an öffentlichem oder privatem Eigentum, Gewalt- und Vandalenakte sowie Verstösse gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Dazu gehören insbesondere das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Missachtung von Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie gefährliche Verhaltensweisen bei Fahrzeugkorsos, etwa das Herauslehnen aus Fahrzeugen oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Besondere Aufmerksamkeit gilt ausserdem den unmittelbaren Umgebungen von Spitälern, Pflegeheimen und anderen sensiblen Einrichtungen, wo die notwendige Ruhe jederzeit gewährleistet sein muss.
Die Kantonspolizei und die Gemeindepolizeien appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung, damit die Begeisterung für dieses bedeutende Sportereignis im gegenseitigen Respekt sowie unter Wahrung von Sicherheit, öffentlicher Ruhe und Lebensqualität der Anwohnenden ausgelebt werden kann.
Quelle: Polizia cantonale Ticino
Bildquelle: Symbolbild © Polizia cantonale Ticino
