Schwyz SZ: Polizei erinnert – Halloween ja, aber ohne Sachbeschädigungen und Lärm

Halloween steht vor der Tür – kleine Streiche gehören dazu, aber bitte mit Mass!

Auch an Halloween gelten die Regeln und Gesetze.

Das heisst:

  • Keine Sachbeschädigungen
  • Keine Ruhestörungen
  • Keine Belästigungen oder Beleidigungen

Die Kantonspolizei Schwyz ist am Halloween-Abend mit verstärkter Präsenz unterwegs.

Bleiben Sie fair und geniessen Sie ein sicheres Halloween.

 

Quelle: Kantonspolizei Schwyz
Bildquelle: Kantonspolizei Schwyz






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