Änderung der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung im Verkehrswesen

Zwischenfälle im Verkehrswesen werden von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) untersucht.

Rechtlich massgebend ist die vor zehn Jahren in Kraft getretene Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen. Seither haben sich die internationalen Grundlagen und auch das übergeordnete Gesetzesrecht weiterentwickelt. An der Sitzung vom 13. September 2024 hat der Bundesrat deshalb Anpassungen dieser Verordnung beschlossen. Diese treten auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Erfahrungen zeigten, dass sich die Verordnung grundsätzlich bewährt hat. Die Tätigkeit der SUST kann indessen durch gezielte Änderungen insbesondere im administrativen Bereich und ohne Aus¬wirkungen auf die Funktionsfähigkeit weiter optimiert werden. So wird beispielsweise neu ausdrücklich festgehalten, dass nur schwere Störungen, wie Fastzusammenstösse in der Luftfahrt, als Zwischenfälle gelten. Weiter wird künftig auf summarische Untersuchungen und Berichte verzichtet. Stattdessen wird zunächst eine Vorunter¬suchung eingeleitet. Erst wenn diese ergibt, dass die Untersuchung der Verhütung von weiteren Zwischenfällen dienen kann, wird eine Hauptuntersuchung eröffnet.

Die Subkommission EDI/UVEK der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat sich mit den Tätigkeiten der SUST in den Jahren 2020 bis 2022 befasst und verschiedene Empfehlungen verabschiedet. Soweit auf Verordnungsstufe möglich, werden diese Empfehlungen umgesetzt. So werden die Mitarbeitenden der SUST im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der Fehlerkultur („Just Culture“) grundsätzlich von ihrer personalrecht¬lichen Anzeigepflicht entbunden. Weiter wird der Vorbericht nicht mehr automatisch an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Ebenfalls im Sinne der Fehlerkultur wird die SUST vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgenommen, soweit sie Daten von natürlichen und juristischen Personen bearbeitet.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Gil C – shutterstock.com






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