Kapo Zürich: Badeverbot bei Schiffsanlegestellen

Mit neuen, leicht verständlichen Schildern macht die Polizei auf das Badeverbot rund um Schiffsanlegestellen aufmerksam.

Aufgrund der zahlreichen Gefahren für Badende ist das Schwimmen im Umkreis von 100 Metern verboten.

Bitte halten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit daran!

Beachten Sie beim Schwimmen auch die folgenden Baderegeln der SLRG. Mehr dazu hier.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich






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