Radarstandorte und Waldwissen: Polizei verrät, wann viele Bäume rechtlich als Wald gelten

(Wildhaus SG). #Radar Ein Baum steht selten allein.

Schon gar nicht in Wildhaus. Und selbst wenn: Allein wäre er trotzdem nicht. Ein einzelner Baum kann Lebensraum für Hunderte Tierarten bieten.

Polizei.news | Kanton St.Gallen | Radar und Natur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mitteilung: Waldwissen und Informationen zu Radaranlagen.
  • Behörde: Kantonspolizei St.Gallen.
  • Datum: 5. November 2026.
  • Ortsbezug: Wildhaus im Toggenburg.
  • Naturwissen: Einzelne Bäume bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten.
  • Beispiel Eiche: 300 bis 500 spezialisierte oder stark abhängige Arten.
  • Walddefinition: Nicht allein die Anzahl der Bäume ist entscheidend.
  • Fläche: Ausserhalb der Bauzone in der Regel mindestens 500 m².
  • Breite: In der Regel mindestens 12 Meter.
  • Weitere Voraussetzung: Alter bei neu einwachsenden Flächen.
  • Polizeipräsenz: Patrouillen im ganzen Kanton unterwegs.
  • Radarinformationen: Aktuelle Standorte semistationärer Messanlagen.

Bei Eichen sind beispielsweise 300 bis 500 Arten bekannt, die auf sie spezialisiert oder stark von ihnen abhängig sind.

Und wann werden viele Bäume eigentlich zum Wald? Im Kanton St.Gallen entscheidet darüber nicht die Anzahl. Ausserhalb der Bauzone gelten in der Regel mindestens 500 m² Fläche und 12 Meter Breite als Wald. Bei neu einwachsenden Flächen spielt zudem das Alter der Bestockung eine Rolle.

Genug Waldwissen für diesen Freitag. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind derweil im ganzen Kanton unterwegs. Wir sind uns sicher, sie sehen den Wald vor lauter Bäumen noch.

Falls ihr ebenfalls unterwegs seid, wir wünschen eine sichere Fahrt! Hier die aktuellen Standorte der semistationären Messanlagen: http://kaposg.link/Radar

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Waldrecht in der Schweiz

Wann ist ein Stück Land rechtlich ein Wald?

Im Kanton St.Gallen zählen bei der rechtlichen Einstufung nicht einfach die Bäume. Diese fünf Regeln sind entscheidend:

  1. Ausserhalb der Bauzone: In der Regel mindestens 500 m² bestockte Fläche inklusive Waldsaum.
  2. Innerhalb und angrenzend an die Bauzone: Für die Flächengrösse gelten grundsätzlich 800 m²; rechtskräftig festgelegte Waldgrenzen sind zu beachten.
  3. Mindestbreite: Grundsätzlich 12 Meter einschliesslich Waldsaum.
  4. Neu eingewachsener Wald: Die Bestockung muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein.
  5. Wichtige Ausnahme: Gehölze mit besonderen Schutz- oder Wohlfahrtsfunktionen können auch unterhalb dieser Mindestwerte Wald sein.

Gut zu wissen: Auch eine Fläche ohne stehende Bäume kann rechtlich weiterhin Wald sein – beispielsweise nach einem Holzschlag.

Praktischer Tipp: Vor Bauarbeiten, Rodungen oder grösseren Eingriffen am Waldrand die rechtsverbindliche Waldgrenze bei der zuständigen kantonalen Stelle klären lassen.

Weitere Informationen: Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion






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