Drei Haustiere sterben bei Wohnungsbrand: Zwei Hunde und eine Katze tot aufgefunden

(Kanton St.Gallen SG). Am Mittwochmittag (28.10.2026) ist es in einer Wohnung an der Bahnhofstrasse zu einem Brand gekommen.

Eine 48-jährige Frau wurde vom Rettungsdienst ins Spital gebracht.

Polizei.news | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Wohnung an der Bahnhofstrasse im Kanton St.Gallen.
  • Zeitpunkt: Mittwoch, 28. Oktober 2026, kurz vor 11.45 Uhr.
  • Brand: Die Feuerwehr löschte ein noch vorhandenes Glutnest.
  • Betroffene Person: Eine 48-jährige Frau wurde medizinisch versorgt und zur Kontrolle ins Spital gebracht.
  • Tiere: Zwei Hunde und eine Katze wurden tot in der Wohnung aufgefunden.
  • Sachschaden: Mehrere hunderttausend Franken.
  • Unterkunft: Die Wohnung ist unbewohnbar. Die Gemeinde organisierte eine Ersatzunterkunft.
  • Einsatzkräfte: Kantonspolizei, rund 20 Feuerwehrangehörige und zwei Mitarbeitende des Rettungsdienstes.
  • Brandursache: Das Kompetenzzentrum Forensik der Kantonspolizei St.Gallen ermittelt.

Die Feuerwehr löschte ein noch vorhandenes Glutnest. In der betroffenen Wohnung wurden zwei tote Hunde und eine tote Katze aufgefunden. Es entstand Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken.

Frau (48) nach Wohnungsbrand ins Spital gebracht

Kurz vor 11:45 Uhr erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem Brand an der Bahnhofstrasse. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte wurde vor der Liegenschaft eine 48-jährige Frau angetroffen. Sie wurde vom Rettungsdienst vor Ort medizinisch versorgt und anschliessend zur Kontrolle ins Spital gebracht.

Zwei Hunde und eine Katze tot in der Wohnung entdeckt

In der Wohnung traf die Feuerwehr auf ein Glutnest, das gelöscht werden konnte. Schon beim Eintreffen der Einsatzkräfte war keine Rauchentwicklung von aussen sichtbar. In den Räumlichkeiten wurden zwei tote Hunde und eine tote Katze aufgefunden.

Wohnung unbewohnbar – hoher Sachschaden

Die Wohnung war nicht mehr bewohnbar. Für die Bewohnenden wurde von der Gemeinde eine Ersatzunterkunft organisiert. Es entstand Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken. Das Kompetenzzentrum Forensik der Kantonspolizei St.Gallen hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

Rund 20 Feuerwehrangehörige im Einsatz

Im Einsatz standen mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen, die örtliche Feuerwehr mit rund 20 Angehörigen, der Rettungsdienst mit zwei Mitarbeitenden sowie das Kompetenzzentrum Forensik der Kantonspolizei St.Gallen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Brandschutz und Haustiere

Wenn es zu Hause brennt: Drei Regeln zum Schutz von Menschen und Haustieren

Ein Brand in Wohnräumen kann sich rasch zu einer lebensgefährlichen Situation entwickeln. Besonders der entstehende Rauch gefährdet Menschen und Tiere. Eine frühzeitige Warnung, freie Fluchtwege und eine gute Vorbereitung helfen dabei, im Ernstfall richtig zu handeln. Für Haustierhaltende lohnt es sich, die Bedürfnisse ihrer Tiere bereits bei der Notfallplanung zu berücksichtigen.

1. Rauchmelder installieren und Fluchtwege freihalten

Rauchmelder können einen Brand frühzeitig erkennen und durch einen lauten Alarm auf die Gefahr aufmerksam machen. Empfehlenswert sind Geräte insbesondere in Schlafräumen und auf Fluchtwegen innerhalb der Wohnung. Testen Sie die Melder regelmässig gemäss Herstellerangaben. Halten Sie Korridore, Treppenhäuser und Ausgänge frei von Gegenständen, damit im Notfall keine wertvolle Zeit verloren geht.

2. Für Haustiere einen Notfallplan vorbereiten

Bewahren Sie Hundeleinen, Transportboxen und wichtige Unterlagen an einem gut erreichbaren Ort auf. Überlegen Sie vorab, wie sich Ihre Tiere möglichst rasch und ohne Eigengefährdung aus der Wohnung bringen lassen. Katzen können sich bei Lärm und Rauch verstecken, während Hunde verängstigt reagieren können. Informieren Sie die Feuerwehr über Tiere, die sich möglicherweise noch im Gebäude befinden. Betreten Sie ein brennendes oder verrauchten Gebäude niemals erneut, um ein Tier zu suchen.

3. Bei Brand sofort alarmieren und sicher flüchten

Alarmieren Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 118. Warnen Sie andere gefährdete Personen und verlassen Sie die Wohnung über einen sicheren Fluchtweg. Schliessen Sie Türen, sofern dies gefahrlos möglich ist, um die Rauchausbreitung zu begrenzen. Benutzen Sie keinen Lift. Ist das Treppenhaus stark verraucht, bleiben Sie in einem möglichst sicheren Raum, schliessen die Tür und teilen der Feuerwehr Ihren genauen Aufenthaltsort mit.

Gut zu wissen: Rauch ist bei Wohnungsbränden häufig gefährlicher als die sichtbaren Flammen. Er kann die Orientierung erschweren und giftige Verbrennungsprodukte enthalten. Auch Haustiere können durch eingeatmeten Rauch schwere Schäden erleiden. Tiere, die Rauch ausgesetzt waren, sollten deshalb möglichst rasch tierärztlich untersucht werden, selbst wenn zunächst keine deutlichen Beschwerden erkennbar sind.

Wenn Tiere vermisst werden: Teilen Sie den Einsatzkräften mit, wie viele Tiere sich möglicherweise im Gebäude befinden, um welche Tierarten es sich handelt und wo sie sich gewöhnlich aufhalten. Versuchen Sie nicht, eigenständig in gefährdete Räume zurückzukehren.

Praktischer Tipp: Erstellen Sie für Ihren Haushalt eine kleine Notfallliste mit wichtigen Telefonnummern, dem Standort von Transportboxen und den Angaben Ihrer Haustiere. Hinterlegen Sie die Liste an einem leicht zugänglichen Ort und prüfen Sie sie regelmässig.

Weitere praktische Hinweise zur Brandprävention bietet der redaktionelle Belmedia-Ratgeber „Brandschutz im Privathaushalt: Rauchmelder, Löschmittel und Fluchtwege“.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion






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