Mit 128 statt 60 km/h unterwegs: Polizei stoppt Raser, beschlagnahmt Auto und Führerausweis

(Moutier JU). Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, um 11.31 Uhr wurde ein Autofahrer, der von Roches (BE) in Richtung Moutier unterwegs war, mittels Doppler-Radargerät mit 128 km/h gemessen.

Auf dem betreffenden Strassenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Strecke von Roches (BE) nach Moutier (JU)
  • Datum: Donnerstag, 22. Oktober 2026
  • Uhrzeit: 11.31 Uhr
  • Gemessene Geschwindigkeit: 128 km/h
  • Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h
  • Überschreitung: 68 km/h vor Abzug der Messtoleranz
  • Messgerät: Doppler-Radar
  • Polizeiliche Massnahmen: Anhaltung, Einvernahme, Sicherstellung des Führerausweises und Beschlagnahmung des Fahrzeugs
  • Weitere Schritte: Anzeige bei den zuständigen Behörden

Mit 128 km/h bei erlaubten 60 km/h gemessen

Kurz nach dem Vorfall wurde der Autofahrer von der Gendarmerie in Moutier angehalten. Er wurde auf den Polizeiposten gebracht und dort im Beisein eines Anwalts, der ihm ab der ersten Einvernahme zur Seite stand, befragt. Sein Führerausweis wurde sichergestellt und das Fahrzeug beschlagnahmt.

Der Betroffene wird bei den zuständigen Behörden angezeigt.

Via Sicura: Wann liegt ein Raserdelikt vor?

Zur Erinnerung: Ein Raserdelikt begeht auch, wer:

  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 40 km/h überschreitet, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h beträgt;
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 50 km/h überschreitet, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h beträgt;
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 60 km/h überschreitet, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h beträgt;
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 80 km/h überschreitet, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung 100 km/h beträgt.
Polizei.news informiert | Via Sicura

Auch bei Tempo 60 gilt eine klare Raserschwelle

Die gesetzlichen Grenzwerte hängen von der signalisierten Höchstgeschwindigkeit ab. Wichtig: Die in der Polizeimeldung genannten 80 km/h sind nicht die einzige Geschwindigkeitsbegrenzung, bei der eine Überschreitung um 60 km/h als Raserdelikt gilt.

Raserschwellen gemäss Strassenverkehrsgesetz

Tempolimit Überschreitung
20–30 km/h Ab 40 km/h
40–50 km/h Ab 50 km/h
60–80 km/h Ab 60 km/h
Über 80 km/h Ab 80 km/h

Massgebend ist die rechtlich relevante Geschwindigkeitsüberschreitung nach den vorgeschriebenen Abzügen.

Was bedeutet das für den vorliegenden Fall? Bei erlaubten 60 km/h liegt die gesetzliche Raserschwelle bei einer rechtlich massgebenden Geschwindigkeit von 120 km/h. Die Polizei hat 128 km/h gemessen und den Fall als Via-Sicura-Delikt gemeldet.

Welche Folgen sind möglich? Ein Raserdelikt kann strafrechtliche und administrative Folgen haben. Neben einer Strafe kommen insbesondere ein längerer Führerausweisentzug und unter gesetzlichen Voraussetzungen Massnahmen gegen das Fahrzeug infrage. Die Entscheidung treffen die zuständigen Behörden.

Weitere Verkehrsmeldungen aus dem Jura finden Sie bei Polizeinews Jura und Meldungen über Geschwindigkeitskontrollen bei Verkehrsmeldungen Schweiz.

 

Quelle: Kantonspolizei Jura / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Oualiid/Shutterstock.com






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