Winterdienst: Gemeinde lehnt Haftung für Schäden an falsch parkierten Autos ab
(Auw AG). Die Gemeinde Auw erinnert Fahrzeughalter daran, ihre Autos im Hinblick auf den bevorstehenden Winterdienst nicht auf öffentlichen Strassen, Trottoirs und Plätzen abzustellen.
Damit sollen Schneepflüge und andere Winterdienstfahrzeuge ihre Arbeiten ungehindert ausführen können. Die Gemeinde weist zudem auf mögliche Schäden an falsch parkierten Fahrzeugen hin.
- Gemeinde: Auw im Kanton Aargau
- Anlass: Bevorstehender Winterdienst
- Appell: Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen, Trottoirs und Plätzen abstellen
- Gefahr: Schäden durch Schneepflüge oder beiseitegeschobene Schneemassen
- Haftung: Gemeinde lehnt die Haftung für Schäden an unkorrekt parkierten Fahrzeugen ab
Im Hinblick auf den bevorstehenden Winterdienst werden die Autohalter ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen, Trottoirs und Plätzen abzustellen.
Für allfällige Schäden an unkorrekt parkierten Fahrzeugen, sei es durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.
Weitere Verkehrsmeldungen und Hinweise zur Verkehrssicherheit im Kanton Aargau finden Sie im regionalen Blaulicht-Netzwerk.
Quelle: Gemeinde Auw (bearbeitet von Polizei.news)
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