Mit 1,31 mg/l Alkohol im Atem: Syrer (52) gerät auf Gegenfahrbahn

(Malters LU). Ein Autofahrer fuhr am Mittwoch (21. Oktober 2026, ca. 00.20 Uhr) auf der Strasse Stegmättli in Richtung Malters.

Dabei geriet er auf die Gegenfahrbahn und prallte in ein entgegenkommendes Auto.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Strasse Stegmättli, Richtung Malters
  • Zeitpunkt: Mittwoch, 21. Oktober 2026, ca. 00.20 Uhr
  • Unfall: Auto gerät auf Gegenfahrbahn und kollidiert mit entgegenkommendem Wagen
  • Mutmasslicher Unfallverursacher: 52-jähriger Syrer
  • Atemalkoholwert: 1.31 mg/l
  • Rettung: Transport zur Kontrolle ins Spital
  • Massnahme: Führerausweis abgenommen
  • Fahrverbot: Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts

Der entgegenkommende Autofahrer blieb unverletzt. Der mutmassliche Unfallverursacher musste zur Kontrolle mit dem Rettungsdienst 144 ins Spital.

Eine Atemalkoholprobe beim 52-jährigen Syrer ergab einen Wert von 1.31 mg/l.

Der Führerausweis wurde ihm abgenommen. Er darf bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts kein Motorfahrzeug mehr lenken.

Wegen des Unfalls und den anschliessenden Bergungs- und Reinigungsarbeiten musste die Strasse zwischen Blatten und Malters für rund zwei Stunden gesperrt werden. Der Verkehr wurde durch die Feuerwehr Schachen-Malters örtlich umgeleitet. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 25’000 Franken.

Polizei.news informiert | Alkohol am Steuer

1,31 mg/l Atemalkohol: Wie hoch ist dieser Wert?

In der Schweiz wird die Alkoholkonzentration bei Atemalkoholkontrollen in Milligramm pro Liter Atemluft angegeben. Der gemessene Wert von 1,31 mg/l entspricht bei der gesetzlich verwendeten Umrechnung ungefähr 2,62 Promille. Das ist keine zusätzlich gemessene Blutalkoholkonzentration.

0,25 mg/l: Ab diesem Atemalkoholwert gilt eine Person grundsätzlich als alkoholisiert im Sinne der schweizerischen Strassenverkehrsvorschriften.

0,40 mg/l: Ab diesem Wert liegt eine qualifizierte Alkoholkonzentration vor, die schwerwiegende straf- und administrativrechtliche Folgen haben kann.

1,31 mg/l: Der beim 52-jährigen Autofahrer gemessene Wert liegt mehr als dreimal so hoch wie die Grenze für eine qualifizierte Alkoholkonzentration.

Präventionstipp: Wer Alkohol getrunken hat, sollte das Fahrzeug stehen lassen. Öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrperson sind sichere Alternativen.

 

Quelle: Luzerner Polizei
Bildquelle: Symbolbild © Luzerner Polizei






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