Zwei Autos krachen an Kreuzung zusammen: Lenker widersprechen sich (Zeugenaufruf)

(Augartenkreuzung SG). Am Montagnachmittag (19.10.2026) ist es bei der Augartenkreuzung zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Autos gekommen.

Die Aussagen der beiden Autofahrer dazu, wer im Kreuzungsbereich vortrittsberechtigt war, gehen auseinander. Verletzt wurde niemand. Die Kantonspolizei St.Gallen sucht Zeugen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Augartenkreuzung im Kanton St.Gallen
  • Datum: Montag, 19. Oktober 2026, nachmittags
  • Beteiligte: Zwei Autofahrer im Alter von 34 und 38 Jahren
  • Unfallhergang: Kollision zwischen zwei Autos im Kreuzungsbereich
  • Streitpunkt: Unklar, welcher Lenker vortrittsberechtigt war
  • Sachschaden: Mehrere tausend Franken
  • Ermittlungen: Polizei sucht Personen mit Beobachtungen zur Lichtsignalanlage
  • Zeugenhinweise: Polizeistützpunkt Oberbüren, 058 229 81 00

Ein 34-jähriger Mann fuhr mit seinem Auto vom Autobahnanschluss in Richtung Uzwil und beabsichtigte, die Augartenkreuzung zu überqueren. Gleichzeitig fuhr ein 38-jähriger Mann mit seinem Auto von Niederuzwil her in Richtung der Kreuzung.

Im Kreuzungsbereich kam es zur Kollision zwischen den beiden Autos. Dabei prallte die linke Front des Autos des 38-Jährigen gegen die rechte Front des Autos des 34-Jährigen.

Die Aussagen der beiden Autofahrer dazu, wer im Kreuzungsbereich vortrittsberechtigt war, gehen auseinander. Verletzt wurde niemand. An den beiden Autos entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken.


Zeugenaufruf: Wer hat die Ampelschaltung beobachtet?

Zur Klärung des genauen Unfallhergangs sucht die Kantonspolizei St.Gallen Zeugen. Personen, die Angaben zum Unfallhergang und insbesondere zur Anzeige der Lichtsignalanlage zum Unfallzeitpunkt machen können, werden gebeten, sich beim Polizeistützpunkt Oberbüren, 058 229 81 00, zu melden.

Polizeistützpunkt Oberbüren
058 229 81 00

Gesucht werden insbesondere Beobachtungen zur Lichtsignalanlage im Unfallzeitpunkt.


Polizei.news informiert | Vortritt und Lichtsignalanlagen

Unfall an einer Ampelkreuzung: Warum Zeugenaussagen entscheidend sein können

An lichtsignalgeregelten Kreuzungen müssen Fahrzeuglenkende die angezeigten Signale beachten. Wenn zwei Fahrzeuge miteinander kollidieren und die Beteiligten unterschiedliche Angaben zur Vortrittsberechtigung machen, kann die Rekonstruktion des genauen Unfallhergangs schwierig sein.

In solchen Fällen können unabhängige Beobachtungen entscheidende Hinweise liefern. Besonders wichtig ist, welche Lichtsignale unmittelbar vor der Kollision angezeigt wurden und aus welchen Richtungen die Fahrzeuge in die Kreuzung einfuhren.

Fünf Regeln für sicheres Fahren an Ampelkreuzungen

1. Bei Gelb rechtzeitig anhalten

Gelbes Licht bedeutet grundsätzlich Halt, sofern das Fahrzeug noch sicher vor der Kreuzung angehalten werden kann. Beschleunigen Sie nicht, um eine Ampel gerade noch zu passieren.

2. Grün bedeutet nicht freie Fahrt um jeden Preis

Auch bei grünem Licht müssen Fahrzeuglenkende auf andere Verkehrsteilnehmende achten. Wer beispielsweise links abbiegt, muss die geltenden Vortrittsregeln gegenüber dem Gegenverkehr beachten.

3. Kreuzungsbereich nicht blockieren

Fahren Sie auch bei Grün nicht in eine Kreuzung ein, wenn Sie wegen stockenden Verkehrs voraussichtlich darin stehen bleiben müssten.

4. Auf andere Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmende achten

Behalten Sie beim Anfahren und Überqueren der Kreuzung auch Fahrzeuge aus anderen Richtungen sowie Fussgänger und Velofahrende im Blick.

5. Bei Unsicherheit defensiv reagieren

Ist eine Verkehrssituation unübersichtlich oder verhält sich ein anderes Fahrzeug unerwartet, reduzieren Sie die Geschwindigkeit und vermeiden Sie riskante Manöver.

Sie haben einen Verkehrsunfall beobachtet? Das ist für die Polizei hilfreich

Beobachtete Ampelfarbe: Welche Farbe zeigte die Lichtsignalanlage für das betreffende Fahrzeug tatsächlich an?

Fahrtrichtung: Aus welcher Richtung kamen die beteiligten Fahrzeuge und wohin wollten sie fahren?

Zeitlicher Ablauf: Was geschah unmittelbar vor der Kollision? War ein Fahrzeug bereits im Kreuzungsbereich?

Eigener Beobachtungsstandort: Wo befanden Sie sich und welche Teile der Kreuzung konnten Sie tatsächlich sehen?

Erinnerungen nicht ergänzen: Schildern Sie nur, was Sie selbst wahrgenommen haben. Auch Unsicherheiten sind wichtig, damit Aussagen richtig eingeordnet werden können.

Wichtig: Im vorliegenden Fall ist die Vortrittsfrage noch ungeklärt. Aus den unterschiedlichen Aussagen der beiden Autofahrer lässt sich keine Schuldzuweisung ableiten. Die Polizei bittet deshalb um unabhängige Beobachtungen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen






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