Geisterfahrer (35) auf der A2 gestoppt: Alkohol und Drogentest positiv – Tunnel gesperrt

(Sissach BL). In der Nacht auf Dienstag, 20. Oktober 2026, kurz vor 02.00 Uhr, war ein Personenwagen auf der Autobahn A2 in falscher Fahrtrichtung unterwegs.

Der Lenker konnte durch die Polizei angehalten werden. Die Polizei sucht Zeugen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Geisterfahrer auf der Autobahn A2
  • Zeitpunkt: Dienstag, 20. Oktober 2026, kurz vor 02.00 Uhr
  • Strecke: A2 bei Sissach bis zur Ausfahrt Egerkingen
  • Fahrzeug: Weisser Audi A1
  • Lenker: 35-jähriger Franzose
  • Atemalkoholtest: 0,27 mg/l
  • Drogenschnelltest: Positives Ergebnis
  • Belchentunnel: Vorübergehend vollständig gesperrt
  • Polizeieinsatz: Polizei Basel-Landschaft und Kantonspolizei Solothurn
  • Massnahmen: Fahrberechtigung aberkannt, Verzeigung an die Staatsanwaltschaft
  • Zeugenhinweise: 061 553 35 35

Kurz vor 02.00 Uhr ging bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft die Meldung ein, dass ein Personenwagen auf der Autobahn A2 bei Sissach BL auf der Richtungsfahrbahn Basel entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sei.

Eine Patrouille der Polizei Basel-Landschaft konnte das Fahrzeug, einen weissen Audi A1, vor dem Belchentunnel auf der falschen Fahrbahn feststellen. In der Folge konnte das Fahrzeug bei der Autobahnausfahrt Egerkingen SO mit Unterstützung einer Patrouille der Kantonspolizei Solothurn angehalten werden.

Aus Sicherheitsgründen musste der Belchentunnel vorübergehend vollständig für den Verkehr gesperrt werden.

Beim Lenker handelte es sich um einen 35-jährigen Franzosen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,27 mg/l. Zudem fiel ein Drogenschnelltest positiv aus.

Dem Lenker wurde die Fahrberechtigung aberkannt. Er wird an die Staatsanwaltschaft verzeigt.


Zeugenaufruf: Wer hat den Geisterfahrer auf der A2 gesehen?

Die Polizei Basel-Landschaft sucht Zeugen. Personen, die die Falschfahrt beobachtet haben oder durch die Fahrweise des Lenkers gefährdet wurden, werden gebeten, sich bei der Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft unter der Telefonnummer 061 553 35 35 zu melden

Polizei Basel-Landschaft – Einsatzleitzentrale

061 553 35 35

Gesucht werden Personen mit Beobachtungen zur Falschfahrt sowie Verkehrsteilnehmende, die dadurch gefährdet wurden.


Polizei.news informiert | Geisterfahrer und Autobahnsicherheit

Geisterfahrer auf der Autobahn: So reagieren Sie im Ernstfall richtig

Ein Fahrzeug, das auf einer Autobahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs ist, stellt eine erhebliche Gefahr dar. Besonders bei hohen Geschwindigkeiten können entgegenkommende Fahrzeuge plötzlich auftauchen und schwere Frontalkollisionen verursachen.

Wer im Radio oder über elektronische Verkehrsanzeigen vor einem Falschfahrer gewarnt wird, sollte sofort besonders vorsichtig fahren. Hektische Fahrmanöver und unkontrollierte Bremsungen können zusätzliche Gefahren schaffen.

Sechs wichtige Regeln bei einer Geisterfahrerwarnung

1. Geschwindigkeit deutlich reduzieren

Passen Sie Ihr Tempo der Gefahr an. Bremsen Sie kontrolliert und vermeiden Sie abrupte Manöver, durch die nachfolgende Verkehrsteilnehmende gefährdet werden könnten.

2. Möglichst weit rechts fahren

Benutzen Sie die rechte Fahrspur, sofern dies gefahrlos möglich ist. Überholmanöver sollten Sie während einer Geisterfahrerwarnung vermeiden.

3. Sicherheitsabstand vergrössern

Halten Sie ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. So bleibt mehr Zeit, um auf Bremsmanöver oder plötzlich auftauchende Hindernisse zu reagieren.

4. Verkehrsfunk und Signalisation beachten

Achten Sie auf Warnmeldungen, elektronische Geschwindigkeitssignale und mögliche Streckensperrungen. Befolgen Sie die Anweisungen der Polizei.

5. An einem sicheren Ort die Gefahr abwarten

Wenn möglich, verlassen Sie die Autobahn über die nächste reguläre Ausfahrt oder fahren Sie einen Rastplatz an. Halten Sie nicht ohne zwingenden Grund auf der Fahrbahn an.

6. Keine eigenen Verfolgungs- oder Warnmanöver

Versuchen Sie keinesfalls, einen Falschfahrer selbst zu stoppen oder ihm entgegenzufahren. Die Sicherung und das Anhalten des Fahrzeugs sind Aufgabe der Polizei.

Selbst falsch aufgefahren? Diese Schritte können Leben retten

Sofort die Geschwindigkeit reduzieren: Sobald Sie den Fehler bemerken, fahren Sie besonders vorsichtig und vermeiden Sie hektische Lenkbewegungen.

Nicht wenden oder rückwärtsfahren: Versuchen Sie niemals, die Fahrtrichtung eigenmächtig zu korrigieren. Auch die Fahrt bis zur nächsten Ausfahrt in falscher Richtung ist lebensgefährlich.

Fahrzeug möglichst sicher anhalten: Halten Sie nach Möglichkeit am nächstgelegenen Fahrbahnrand beziehungsweise auf dem Pannenstreifen an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.

Polizei alarmieren: Wählen Sie 117 und nennen Sie die Autobahn, Ihren ungefähren Standort und Ihre Fahrtrichtung. Befolgen Sie die Anweisungen der Notrufzentrale.

Auf Hilfe warten: Setzen Sie Ihre Fahrt nicht selbstständig fort. Verlassen Sie das Fahrzeug nur, wenn dies sicher möglich ist, und halten Sie sich von der Fahrbahn fern.

Wie die Schweiz Geisterfahrer automatisch erkennen kann

Das Bundesamt für Strassen ASTRA setzt auf ausgewählten Autobahnabschnitten technische Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Falschfahrern ein.

Sensoren können Fahrzeuge erkennen, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sind. Wird eine Falschfahrt durch weitere Messungen bestätigt, können elektronische Warnsignale und Geschwindigkeitsreduktionen ausgelöst werden.

Gleichzeitig werden die zuständigen Stellen informiert, damit die Polizei rasch reagieren kann. Die Technik soll andere Verkehrsteilnehmende frühzeitig warnen und ihnen mehr Reaktionszeit verschaffen.

Die automatische Falschfahrererkennung wurde in der Schweiz erstmals 2024 auf einem Abschnitt der A3 am Zürichsee erprobt. Ein schrittweiser Ausbau auf weitere Nationalstrassen ist vorgesehen.

Merksatz: Bei einer Geisterfahrerwarnung Tempo reduzieren, rechts bleiben, nicht überholen und Warnhinweise beachten. Wer selbst falsch auffährt, muss sicher anhalten und die Polizei verständigen.

 

Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Bildquelle: Symbolbild © Polizei Basel-Landschaft






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