Betrunkener Velofahrer stürzt in Parkhauskurve

(Frauenfeld TG). Ein alkoholisierter Velofahrer verursachte am Montagnachmittag in Frauenfeld einen Selbstunfall.

Er verletzte sich leicht und musste durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Parkhaus in der Nähe des Bahnhofs Frauenfeld
  • Zeitpunkt: Montag, gegen 15.15 Uhr
  • Beteiligter: 55-jähriger Schweizer auf einem Velo
  • Unfallhergang: Sturz in einer Linkskurve ohne Fremdeinwirkung
  • Verletzungen: Leichte Verletzungen
  • Rettung: Transport ins Spital durch den Rettungsdienst
  • Atemalkoholwert: Rund 1,1 mg/l
  • Weitere Massnahme: Blutprobe angeordnet
  • Zuständige Behörde: Kantonspolizei Thurgau

Gegen 15.15 Uhr fuhr ein 55-Jähriger in ein Parkhaus in der Nähe des Bahnhofs. Gemäss den Erkenntnissen der Kantonspolizei Thurgau stürzte er in einer Linkskurve ohne Fremdeinwirkung und verletzte sich leicht. Er musste durch den Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Beim Schweizer ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von rund 1.1 mg/l. Es wurde eine Blutprobe angeordnet.

Polizei.news informiert | Alkohol und Velosicherheit

Betrunken auf dem Velo: Warum auch kurze Fahrten gefährlich werden können

Viele Menschen unterschätzen die Gefahr von Alkohol beim Velofahren. Dabei sind Gleichgewicht, Koordination und Reaktionsvermögen entscheidend, um ein Zweirad sicher zu lenken. Bereits kleinere Mengen Alkohol können diese Fähigkeiten beeinträchtigen.

Besonders in engen Kurven, auf Rampen und bei abrupten Richtungswechseln ist eine präzise Kontrolle des Velos wichtig. Auch ein Sturz ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmender kann zu schweren Verletzungen führen.

Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt deshalb, auch auf dem Velo vollständig auf Alkohol zu verzichten.

Alkohol auf dem Velo: Was gilt in der Schweiz?

Auch wer mit einem gewöhnlichen Velo unterwegs ist, muss jederzeit fahrfähig sein. Wer wegen Alkoholkonsums sein Velo nicht mehr sicher führen kann, darf damit nicht am Strassenverkehr teilnehmen.

Für die Beurteilung der Fahrfähigkeit sind insbesondere diese Werte relevant:

  • 0,25 mg/l Atemalkohol: entspricht ungefähr 0,5 Promille Blutalkohol.
  • 0,40 mg/l Atemalkohol: entspricht ungefähr 0,8 Promille Blutalkohol.
  • 1,10 mg/l Atemalkohol: entspricht rechnerisch ungefähr 2,2 Promille Blutalkohol.

Der beim Velofahrer in Frauenfeld gemessene Wert liegt damit deutlich über den genannten Vergleichswerten. Die angeordnete Blutprobe dient der weiteren Abklärung.

Wichtig: Bei gewöhnlichen Velos gelten für die rechtlichen Folgen nicht automatisch dieselben Bestimmungen wie bei Motorfahrzeugen. Entscheidend sind die anwendbaren Vorschriften und die Beurteilung der Fahrunfähigkeit im Einzelfall.

Fünf Tipps für einen sicheren Heimweg

1. Nach Alkoholkonsum nicht mehr Velo fahren

Planen Sie den Heimweg möglichst im Voraus. Wer Alkohol trinkt, sollte das Velo stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausweichen.

2. Kurze Strecken nicht unterschätzen

Auch wenige Hundert Meter können gefährlich werden. Engstellen, Kurven, Randsteine und Hindernisse erfordern volle Aufmerksamkeit.

3. Velohelm tragen

Ein richtig sitzender Velohelm kann das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei einem Sturz reduzieren. Er ersetzt jedoch keine ausreichende Fahrfähigkeit.

4. Freunde vom Fahren abhalten

Wenn eine Person erkennbar alkoholisiert ist, unterstützen Sie sie dabei, eine sichere Heimfahrt zu organisieren.

5. Genügend Zeit für den Heimweg einplanen

Wer spät unterwegs ist, sollte sich nicht durch Zeitdruck zu einer riskanten Fahrt verleiten lassen. Das Velo kann auch am nächsten Tag abgeholt werden.

Atemalkohol und Promille: Das ist der Unterschied

Ein Atemalkoholtest misst die Alkoholmenge pro Liter Atemluft und gibt den Wert in mg/l an. Die Blutalkoholkonzentration wird dagegen in Promille angegeben.

Für eine ungefähre Einordnung wird ein Atemalkoholwert von 1 mg/l häufig mit rund 2 Promille Blutalkohol gleichgesetzt. Das ist eine rechnerische Vergleichsgrösse und kein individuell gemessener Blutwert.

Wer nach einem alkoholbedingten Sturz medizinisch untersucht wird, sollte die Abklärungen des Rettungsdienstes und der behandelnden Fachpersonen beachten.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau






    So wird Ihr Zuhause noch sicherer

    Ob in Bern, Zürich, Luzern, Basel, St.Gallen oder anderswo in der ganzen Schweiz: Fragen Sie jetzt Ihre kostenlose Sicherheitsberatung an!

    Loading...


    Ihre Daten werden sorgsam behandelt und für die Kontaktaufnahme mit Ihnen zwecks Vereinbarung Ihrer kostenlosen Sicherheitsberatung verwendet.