Fan-Attacke im Stadion: Zwei Männer nach Angriff auf Catering-Mitarbeiter angeklagt

(Winterthur ZH). Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Mitte Oktober 2026 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen zwei Männer wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriffs erhoben.

Ihnen wird vorgeworfen, im März 2026 während eines Fussballspiels in Winterthur einen Catering-Mitarbeiter angegriffen und verletzt zu haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorfall: Angriff auf einen Catering-Mitarbeiter während eines Fussballspiels
  • Tatdatum: 22. März 2026
  • Spiel: FC Winterthur gegen FC Basel
  • Tatort: Stadion Schützenwiese, Gästesektor
  • Opfer: 25-jähriger Mann verletzt
  • Beschuldigte: Zwei Schweizer im Alter von 22 und 37 Jahren
  • Vorwurf: Versuchte schwere Körperverletzung und Angriff
  • Weitere Person: Dritter Tatverdächtiger bislang nicht identifiziert
  • Verfahren: Anklage Mitte Oktober 2026 beim Bezirksgericht Winterthur erhoben
  • Strafantrag: Mehrjährige, teils unbedingte Freiheitsstrafen

Tätlicher Angriff bei Fussballspiel in Winterthur: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Während des Meisterschaftsspiels vom 22. März 2026 zwischen dem FC Winterthur und dem FC Basel wurde ein 25-jähriger Mann im Stadion Schützenwiese von mehreren Personen angegriffen und verletzt. Nach intensiven Ermittlungen konnte die Stadtpolizei Winterthur zwei tatverdächtige Anhänger des FC Basel im Alter von 22 und 37 Jahren identifizieren. Die beiden Schweizer wurden wenige Tage später in der Nordwestschweiz verhaftet. Eine dritte Person, die mutmasslich am Angriff beteiligt war, konnte bis heute nicht identifiziert werden.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat ihre Untersuchungen abgeschlossen und Mitte Oktober 2026 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen die beiden identifizierten Beschuldigten erhoben. Gemäss Anklage kam es während des Fussballspiels im Catering-Bereich des Gästesektors zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem unbekannten Tatverdächtigen und dem Catering-Mitarbeiter des Stadions Schützenwiese. In der Folge sollen sich die Beschuldigten daran beteiligt und den Mitarbeiter unter anderem mit Faustschlägen gegen den Kopf traktiert und dabei verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für die beiden Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriffs mehrjährige, teils unbedingte Freiheitsstrafen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Polizei.news informiert | Strafverfahren und Unschuldsvermutung

Anklage nach Fan-Gewalt: Was der nächste Schritt vor Gericht bedeutet

Mit der Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchung abgeschlossen und den Fall dem zuständigen Strafgericht unterbreitet. Die beiden Beschuldigten müssen sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriffs vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten.

Die Anklage bedeutet allerdings noch keine Verurteilung. Das Gericht muss die erhobenen Vorwürfe prüfen und aufgrund der Beweise entscheiden, ob und in welchem Umfang sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben.

Besonders schwer wiegen die Vorwürfe von Faustschlägen gegen den Kopf des 25-jährigen Catering-Mitarbeiters. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern unter anderem versuchte schwere Körperverletzung vor. Ob dieser Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, entscheidet das Gericht.

Vier wichtige Fragen zum Strafverfahren

1. Was bedeutet versuchte schwere Körperverletzung?

Dieser Vorwurf setzt voraus, dass eine Person nach Auffassung der Anklage eine schwere Körperverletzung beabsichtigte und bereits zur Tat ansetzte. Eine tatsächlich eingetretene schwere Verletzung ist für einen strafbaren Versuch nicht erforderlich.

2. Was versteht das Strafrecht unter einem Angriff?

Beitrag 134 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs betrifft die Beteiligung an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen, wenn dabei jemand getötet oder körperlich verletzt wird.

3. Warum beantragt die Staatsanwaltschaft mehrjährige Freiheitsstrafen?

Die Strafanträge spiegeln die rechtliche Bewertung der Tatvorwürfe durch die Staatsanwaltschaft wider. Das Gericht ist nicht verpflichtet, diesen Anträgen zu folgen, sondern beurteilt Schuld und Strafe eigenständig.

4. Was gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil?

Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Sie dürfen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht als schuldig dargestellt werden.

Der bisher bekannte Ablauf

22. März 2026: Während des Spiels FC Winterthur gegen FC Basel wird ein 25-jähriger Catering-Mitarbeiter auf der Schützenwiese angegriffen und verletzt.

Anfang April 2026: Nach intensiven Ermittlungen werden zwei tatverdächtige Schweizer im Alter von 22 und 37 Jahren festgenommen.

Mitte Oktober 2026: Die Staatsanwaltschaft erhebt beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen die beiden Männer.

Weiterhin offen: Die Identität einer dritten mutmasslich beteiligten Person ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang ungeklärt.

Wichtig: Die beantragten Freiheitsstrafen sind Forderungen der Staatsanwaltschaft und keine bereits verhängten Strafen. Über die strafrechtliche Verantwortung entscheidet das zuständige Gericht.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild By Vincenzo.togni – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=122874637/






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