Bäume & Sträucher ragen auf Verkehrsflächen – diese Mindesthöhen müssen frei bleiben
(Stüsslingen SO). Die Grundstückbesitzer sind für die darauf liegenden Bepflanzungen verantwortlich, dass das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen jederzeit gewährleistet ist.
Bäume, Sträucher und andere Bepflanzungen sind dauernd unter Schnitt zu halten, damit die Verkehrsflächen nicht eingeengt und die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.
- Über Strassen: Mindestens 4,20 Meter lichte Höhe
- Über Trottoirs und Wegen: Mindestens 3,00 Meter lichte Höhe
- Freizuhalten: Strassenbeleuchtung, Signalisationen und Hydranten
- Verantwortlich: Grundstückeigentümerinnen und Grundstückeigentümer
- Kontrolle: Bepflanzungen und Sichtverhältnisse regelmässig überprüfen
- Haftung: Mögliche Verantwortlichkeit für Schäden gemäss Art. 679 ZGB
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Strassen und Gehwegen
Einhaltung des Lichtraumprofils von Verkehrsflächen
Überragende Äste im Lichtraumprofil der Fahrbahn Strasse sind deshalb auf eine lichte Höhe von min. 4.20m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von min. 3.00 m zu schneiden.
Die Lichtkegel der Strassenbeleuchtungen, die Strassensignalisationen sowie Hydranten sind in jedem Fall frei zu halten.
Die Einhaltung der vorgegebenen Sichtverhältnisse im Strassenverkehr spielt für die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle.
In diesem Sinne bitten wir Sie, Ihre Verantwortung wahr zu nehmen und die Gartenanlagen regelmässig auf die Einhaltung der notwendigen Sichtbermen und des Lichtraumprofils zu überprüfen und die notwendigen Arbeiten einzuleiten.
Somit unterstützen Sie die Verkehrssicherheit auf den Strassen, Trottoirs nicht zuletzt auch zu Ihren Gunsten.
Gesetzliche Grundlagen
- Baureglement 2023 §10
- Verordnung über den Strassenverkehr (BGS 733.11)
Haftbarkeit
Wir verweisen auf Art. 679 ZGB, dass der Grundeigentümer unter anderem für Schäden, verursacht durch überragende Äste und Sträucher haftbar gemacht werden kann.
Der Rückschnitt kann den jeweils stattfindenden ordentlichen Grünabfuhren mitgegeben oder für die Häckselaktion gemäss Entsorgungsplan angemeldet werden.
Wir danken für Ihre Mithilfe!
Baukommission Stüsslingen
Quelle: Baukommission Stüsslingen / Polizei.news
Bildquelle: Baukommission Stüsslingen
