Getunte E-Trottis und Kinder ohne Ausweis: Polizei warnt Eltern vor Folgen und Anzeigen
(Zug ZG). Die Zuger Polizei warnt Eltern vor illegalen und manipulierten E-Trottis, nachdem es im Kanton Zug in letzter Zeit zu mehreren Vorfällen mit Jugendlichen gekommen ist.
Im Fokus stehen getunte Fahrzeuge, Fahrten ohne die erforderliche Fahrberechtigung und die verbotene Mitnahme einer zweiten Person. Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass auch Eltern rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Warnung: Zuger Polizei sensibilisiert Eltern von Jugendlichen
- Aktuelle Vorfälle: Manipulierte E-Trottis, fehlende Fahrberechtigung und Fahrten zu zweit
- Mindestalter: 14 Jahre
- 14 bis unter 16 Jahre: Führerausweis Kategorie M erforderlich
- Ab 16 Jahren: Kein Führerausweis für gesetzeskonforme E-Trottis erforderlich
- Erlaubte Motorengeschwindigkeit: Maximal 20 km/h
- Mitfahren zu zweit: Nicht erlaubt
- Manipulationen: Nicht vorschriftsgemässe Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehr benutzt werden
- Folgen: Bussen, Strafverfahren und mögliche finanzielle Forderungen
- Eltern: Können bei unerlaubter Überlassung eines Fahrzeugs ebenfalls angezeigt werden
Zuger Polizei stellt mehrere Verstösse mit E-Trottis fest
Im Kanton Zug kam es in letzter Zeit zu mehreren Vorfällen mit Jugendlichen auf E-Trottis. Dabei ging es unter anderem um manipulierte Fahrzeuge, Fahrten ohne die erforderliche Fahrberechtigung und Fahren zu zweit.
Die Zuger Polizei richtet sich deshalb mit einem eindringlichen Appell an Eltern: Sie sollen überprüfen, mit welchen Fahrzeugen ihre Kinder unterwegs sind und ob diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Getunte E-Trottis sind gefährlich und im Strassenverkehr nicht zulässig
Die Polizei erinnert daran, dass je nach Alter eine entsprechende Fahrberechtigung erforderlich ist.
Getunte E-Trottis sind gefährlich und im Strassenverkehr nicht zulässig.
Wer ohne Fahrberechtigung und/oder mit einem nicht vorschriftsgemässen E-Trendfahrzeug unterwegs ist, riskiert Bussen oder strafrechtliche Konsequenzen.
Auch Eltern können wegen illegaler E-Trottis angezeigt werden
Auch Eltern können angezeigt werden, wenn sie ihren Kindern ein Fahrzeug zum Gebrauch überlassen, obwohl diese nicht über die erforderliche Fahrberechtigung verfügen.
Bei Unfällen drohen zudem finanzielle Folgen durch mögliche Kürzungen von Versicherungsleistungen oder Rückforderungen.
Polizei appelliert: Eltern sollen Geschwindigkeit und Zulassung prüfen
Die Zuger Polizei fordert Eltern auf, sich mit der Nutzung von E-Trottis durch ihre Kinder auseinanderzusetzen.
Sie stellt dabei drei zentrale Fragen:
- Wissen Sie, wie schnell die E-Trottis Ihrer Kinder fahren?
- Entsprechen die Fahrzeuge den gesetzlichen Vorschriften?
- Dürfen Ihre Kinder diese Fahrzeuge überhaupt fahren?
Eltern werden aufgerufen, mit ihren Kindern über die Gefahren zu sprechen und die Fahrzeuge zu kontrollieren.
Was als harmloser Spass beginnt, kann schnell gefährlich und teuer werden.
Bereits E-Trotti mit 68 km/h aus dem Verkehr gezogen
Dass die Warnung ernst zu nehmen ist, zeigt eine frühere Kontrolle der Zuger Polizei: Bei einem E-Trottinett wurde auf einem Rollenprüfstand eine Höchstgeschwindigkeit von 68 km/h festgestellt. Erlaubt wären für ein reguläres E-Trottinett im öffentlichen Verkehr höchstens 20 km/h durch Motorenleistung.
Bei derselben Polizeiaktion wurde unter anderem auch ein elfjähriger E-Trotti-Fahrer kontrolliert, der das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht hatte.
Die Zuger Polizei stellte damals vier Fahrzeuge sicher. Mehr dazu im Bericht auf Polizei.news: E-Trottinett mit 68 km/h gestoppt – vier Fahrzeuge sichergestellt.
Quelle: Zuger Polizei / Polizei.news
Bildquelle: Zuger Polizei
