Flucht vor Polizeikontrolle endet mit Festnahme – 56-Jähriger stellt sich

(Weinfelden TG / Wil SG). Der Autofahrer, der sich am Dienstag (06.10.2026) in Weinfelden TG einer Polizeikontrolle entzog und auf seiner Flucht in Wil einen Selbstunfall verursachte, konnte festgenommen werden.

Der Tatverdächtige meldete sich telefonisch bei der Kantonspolizei Thurgau und wurde anschliessend an seinem Wohnort festgenommen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausgangspunkt: Flucht vor einer Polizeikontrolle in Weinfelden
  • Unfall: Kollision mit einem Hydranten in Wil
  • Fahrzeug: In einer Tiefgarage in Wil sichergestellt
  • Tatverdächtiger: 56-jähriger Schweizer
  • Festnahme: An seinem Wohnort im Kanton St.Gallen
  • Zusammenarbeit: Kantonspolizeien Thurgau und St.Gallen
  • Verfahren: Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen
  • Zeugen: Weiterhin gesucht

Am Dienstagnachmittag entzog sich ein Autofahrer in Weinfelden einer Polizeikontrolle und flüchtete anschliessend in Richtung Wil, wo sein Fahrzeug mit einem Hydranten kollidierte. Anschliessend setzte er die Fahrt fort und verliess die Unfallstelle. Die Kantonspolizei St.Gallen berichtete. Auch die Kantonspolizei Thurgau veröffentlichte eine Medienmitteilung.

Im Zuge der eingeleiteten Öffentlichkeitsfahndung nach dem Unfall- beziehungsweise Fluchtfahrzeug konnte das Auto in einer Tiefgarage in Wil sichergestellt werden. Ein tatverdächtiger, 56-jähriger Schweizer meldete sich anschliessend telefonisch bei der Kantonspolizei Thurgau. Er wurde von der Kantonspolizei St. Gallen an seinem Wohnort im Kanton St.Gallen festgenommen und der Kantonspolizei Thurgau übergeben.

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen führt eine Strafuntersuchung.


Polizei.news informiert

⚖️ Unfall mit Sachschaden: Wegfahren ist keine Option

Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss sofort anhalten und die Unfallstelle nach Möglichkeit sichern.

Entsteht nur Sachschaden, muss der Verursacher den Geschädigten unverzüglich informieren und Namen sowie Adresse angeben. Ist das nicht möglich, muss die Polizei verständigt werden.

Das gilt auch bei Schäden an Einrichtungen wie Hydranten, Leitplanken, Signalen oder anderen fremden Sachen. Die Unfallstelle einfach zu verlassen, ohne die notwendigen Angaben zu machen oder die Polizei zu informieren, ist nicht zulässig.


Zeugenaufruf

Personen, die Angaben zur Fahrweise, zur Flucht oder sonstige Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Vorfall machen können, werden gebeten, sich beim Kantonspolizeiposten Weinfelden unter 058 345 25 00 zu melden.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen/ Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen






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