Fahrzeug privat waschen: Was erlaubt ist – und wann Seife zum Problem wird

Darf man das Auto in der Schweiz noch auf dem eigenen Parkplatz waschen? Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind die örtlichen Regeln, der verwendete Reiniger und vor allem die Frage, wohin das Waschwasser abfliesst.

Ein Schacht auf dem Vorplatz führt nicht zwingend in eine Kläranlage. Je nach Entwässerung kann Wasser von dort in einen Bach gelangen oder im Boden versickern. Wer zu Hause zum Schwamm greift, sollte deshalb zuerst den Ablauf klären – besonders, wenn Autoshampoo oder andere Reinigungsmittel zum Einsatz kommen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein schweizweites, ausdrückliches Verbot der privaten Autowäsche gibt es nicht.
  • Waschwasser mit Reinigungsmitteln darf nicht unkontrolliert versickern oder in ein Gewässer gelangen.
  • Auch ein als «biologisch abbaubar» beworbenes Shampoo macht einen ungeeigneten Waschplatz nicht zulässig.
  • Ob ein Vorplatz genutzt werden darf, hängt von seiner Entwässerung und den örtlichen Vorschriften ab.
  • Wer den Ablauf nicht sicher kennt, nutzt am besten eine bewilligte Waschanlage oder Selbstbedienungs-Waschbox.

Was sagt das Gewässerschutzgesetz?

Die wichtigste Grundlage ist das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20). Es verbietet die Autowäsche auf Privatgrundstücken nicht pauschal. Es stellt aber klare Anforderungen an den Umgang mit Stoffen und Abwasser:

  • Art. 3 GSchG – Sorgfaltspflicht: Alle müssen die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, um nachteilige Einwirkungen auf Gewässer zu vermeiden.
  • Art. 6 Abs. 1 GSchG – Verunreinigungsverbot: Stoffe, die Wasser verunreinigen können, dürfen weder unmittelbar noch mittelbar in ein Gewässer eingebracht oder versickern gelassen werden.
  • Art. 7 Abs. 1 GSchG – Abwasserbeseitigung: Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden. Für dessen Einleitung in ein Gewässer oder dessen Versickerung ist eine Bewilligung der kantonalen Behörde erforderlich.

Für die private Autowäsche bedeutet das: Nicht allein der Ort der Reinigung ist massgebend. Entscheidend ist auch, welche Stoffe vom Fahrzeug abgewaschen werden und wie das entstehende Wasser entsorgt wird. Zusätzlich gelten die Vorschriften des Kantons und der Gemeinde.

Warum ist der Ablauf auf dem Parkplatz so wichtig?

Bei einem Trennsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser in unterschiedlichen Leitungen abgeleitet. Ein Schacht auf dem Vorplatz kann an die Regenwasserleitung angeschlossen sein. Dann gelangt das Wasser unter Umständen ohne Reinigung in ein Gewässer. Der Kanton Zürich hält fest, dass auf solchen Vor- und Parkplätzen keine Autos gewaschen werden dürfen, sofern kein dafür vorgesehener Platz mit Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation vorhanden ist.

Bei einem Mischsystem fliessen Schmutz- und Regenwasser grundsätzlich gemeinsam zur Abwasserreinigungsanlage. Daraus folgt aber keine automatische Erlaubnis für die Autowäsche: Die Ausgestaltung des Platzes und kommunale Regeln sind weiterhin zu beachten. Auch aus dem blossen Vorhandensein eines Schachts lässt sich nicht erkennen, wohin er führt.

Auskunft geben die Eigentümerschaft oder Verwaltung sowie das Bauamt beziehungsweise die zuständige Stelle der Gemeinde. Dort lässt sich auch klären, ob ein Waschplatz ausdrücklich vorgesehen ist.

Ist Autoshampoo oder Seife erlaubt?

Gerade bei Reinigungsmitteln ist Vorsicht nötig. Das Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen weist ausdrücklich darauf hin, dass Autoshampoo bei der Wäsche auf Privatplätzen wegen des Gewässerschutzes problematisch ist: Solche Stoffe dürfen nicht in ein Gewässer gelangen oder versickern.

Das gilt auch dann, wenn auf der Flasche «biologisch abbaubar» steht. Diese Bezeichnung ersetzt keine ordnungsgemässe Ableitung und Behandlung des Waschwassers. Ebenso wenig macht die Verwendung von wenig Shampoo einen Regenwasserschacht zu einem geeigneten Ablauf.

Spülmittel aus der Küche ist keine sichere Ausweichlösung. Auch dabei entsteht Wasser mit Reinigungsmittel und gelöstem Schmutz. Wer mit Reiniger waschen möchte, sollte einen dafür vorgesehenen Waschplatz oder eine Waschanlage benutzen.

Und wenn man nur klares Wasser verwendet?

Ohne Shampoo entfällt zwar eine zusätzliche Belastung durch das Reinigungsmittel. Das Waschwasser ist dadurch aber nicht automatisch unverschmutzt: Beim Waschen können Schmutz und Rückstände vom Fahrzeug abgespült werden. Ob eine einfache Reinigung mit Wasser auf einem bestimmten Privatplatz zulässig ist, lässt sich deshalb nicht allein mit dem Hinweis «ohne Seife» beantworten.

Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn das Wasser auf unbefestigtem Boden versickert, über den Vorplatz auf die Strasse läuft oder in einen Schacht mit unbekanntem Anschluss fliesst. Im Zweifel sollte vor der Wäsche die Gemeinde gefragt werden.

Was gilt für Hochdruckreiniger und intensive Fahrzeugreinigung?

Mit einem Hochdruckreiniger können grössere Wassermengen und hartnäckige Rückstände vom Fahrzeug gelöst werden. Er ändert jedoch nichts an der Grundfrage: Das anfallende Wasser muss korrekt abgeleitet werden. Örtliche Vorschriften oder die Regeln für einen bestimmten Platz können den Einsatz zusätzlich einschränken.

Eine gründliche Motor- oder Unterbodenreinigung gehört wegen möglicher Öl- und anderer Rückstände auf einen dafür ausgerüsteten Waschplatz. Gleiches gilt, wenn starke Reiniger oder Entfetter eingesetzt werden sollen.

Auch die örtlichen Regeln zählen

Neben dem Gewässerschutz können kommunale Wasserreglemente, Polizeiverordnungen sowie bei Mietobjekten Hausordnungen eine Rolle spielen. Bei Wassermangel kann eine Gemeinde die Autowäsche zusätzlich einschränken. Wer einen gemeinsamen Parkplatz nutzt, sollte daher auch die Vorgaben der Verwaltung beachten.

Der 30-Sekunden-Check

Darf ich mein Auto genau hier waschen?

Bevor der Wasserschlauch aufgedreht wird, helfen diese drei Fragen:
01 · Wohin fliesst das Wasser?
In die Schmutzwasserkanalisation, in einen Regenwasserschacht oder direkt in den Boden? Wenn Sie es nicht wissen, fragen Sie bei der Gemeinde oder Verwaltung nach.
02 · Was wird abgespült?
Shampoo, Seife, Entfetter und Schmutz landen im Waschwasser. Die Aufschrift «biologisch abbaubar» ersetzt keine geeignete Entwässerung.
03 · Ist die Wäsche dort erlaubt?
Prüfen Sie die Vorgaben der Gemeinde und bei einem Mietobjekt auch die Hausordnung. Ein Schacht auf dem Parkplatz ist noch keine Erlaubnis zum Autowaschen.
Eine Antwort fehlt? Nutzen Sie für die gründliche Wäsche eine bewilligte Waschanlage oder Selbstbedienungs-Waschbox. So müssen Sie über den Ablauf auf Ihrem Parkplatz nicht rätseln.

Praktische Faustregel: Ist nicht geklärt, wohin das Wasser fliesst und ob die Autowäsche am betreffenden Ort erlaubt ist, sollte dort nicht mit Shampoo gewaschen werden. Eine bewilligte Waschanlage oder Selbstbedienungs-Waschbox bietet einen dafür eingerichteten Platz mit geregelter Abwasserbehandlung.

 

Quelle: Gewässerschutzgesetz (Art. 3, 6 und 7); Bundesamt für Umwelt; Umweltämter der Kantone St. Gallen und Zürich; Touring Club Schweiz.
Titelbild: Symbolbild © PerfectHobbyDMK – shutterstock.com






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