St.Gallen: Häusliche Gewalt bleibt oft verborgen – Polizei setzt auf Schutz und Prävention
Die Arbeit der Kantonspolizei St.Gallen beginnt bei häuslicher Gewalt immer dann, wenn ein Vorfall auch tatsächlich gemeldet wird.
In diesem Fall existieren auf polizeilicher Seite Mechanismen für weitere Schritte und Schutzmassnahmen.
Doch hinter zu vielen Wohnungstüren bleibt unsichtbar, was für Betroffene zur Belastung wird. Wo das Geschehen nämlich im Verborgenen bleibt, sind auch die Möglichkeiten der Polizei begrenzt. Gerade deshalb ist dies ein Schwerpunkt, der weit über den einzelnen Polizeieinsatz hinausgeht.
Ein ganz gewöhnliches Mehrfamilienhaus im Kanton St.Gallen, ein Abend unter der Woche. In einer Wohnung im dritten Stock steht Frau B. in der Küche. Auf dem Tisch befindet sich bereits das Nachtessen, daneben das Handy, das noch kurz aufleuchtet, die beiden Kinder sitzen am Tisch. Eine beiläufige Bemerkung, ein falscher Ton, ein Blick zu viel – und die Stimmung kippt innert Sekunden. Aus einem Wortwechsel wird ein Streit. Die Stimmen werden lauter, die Anspannung im Raum greifbar. Dann holt der Mann mit der rechten Hand aus.
Solche oder ähnliche Szenen geschehen mitten unter uns, hinter Wohnungstüren, in Häusern und Quartieren, die nach aussen völlig unauffällig wirken. Für die Betroffenen sind es oft Momente von Angst, Ohnmacht und Kontrollverlust.
Im Kanton St.Gallen haben sich die polizeilichen Interventionen im häuslichen Bereich von knapp 1’000 Fällen im Jahr 2014 auf über 2’000 Fälle im Jahr 2025 mehr als verdoppelt. Allein dieser Anstieg zeigt eindrücklich auf, dass wir hier von einem Schwerpunkt sprechen. Gleichzeitig wäre es falsch, aus solchen Zahlen vorschnell abzuleiten, dass es schlicht immer mehr Gewalt gibt. Statistiken zeigen nur das, was sichtbar gemacht wird. Aber sie sagen kaum etwas darüber aus, was im Verborgenen geschieht. Genau deshalb ist die Unterscheidung zwischen Hell- und Dunkelfeld für die Einordnung zentral. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) hält nämlich ausdrücklich fest, dass zwischen dem, was tatsächlich geschieht, und dem, was Behörden darüber wissen, klar unterschieden werden muss. Diese Deutung findet sich auch im Bericht der St.Galler Regierung zur polizeilichen Sicherheit wieder. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anstieg der Interventionen unter anderem auf eine erhöhte Sensibilisierung der Bevölkerung zurückzuführen sein dürfte. Mehr Zahlen bedeuten also nicht zwingend mehr Gewalt. Sie können auch bedeuten, dass mehr hingeschaut wird, mehr gemeldet wird und sich damit ein Teil des sogenannten Dunkelfelds ins Hellfeld verschiebt. Gleichzeitig kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die tatsächliche Gewalt zugenommen hat. Die verfügbaren Zahlen erlauben hier keine eindeutige Trennung.
Wie gross das Dunkelfeld tatsächlich ist, lässt sich naturgemäss nicht genau beziffern. Die Schweizerische Kriminalprävention verweist aber auf Schätzungen, wonach die Behörden wohl nur von rund 20 Prozent aller Fälle wissen. Das tatsächliche Ausmass wäre damit um ein Mehrfaches grösser als die registrierten Fälle. Diese Zahl ist nicht als fixe Messgrösse zu verstehen, aber sie macht deutlich, worum es geht: Statistiken zeigen nie das ganze Bild.
Auch die sprachliche Präzision ist wichtig. Die Kantonspolizei St.Gallen spricht bewusst von Interventionen im häuslichen Bereich, wenn sie das gesamte Einsatzgeschehen meint. Der Grund ist einfach: Nicht jeder Einsatz im sozialen Umfeld bedeutet automatisch, dass bereits eine strafrechtlich relevante Handlung vorliegt. Polizeiliche Interventionen umfassen auch Streitigkeiten, bedrohliche Situationen, Vorabklärungen und Konstellationen, in denen sich erst vor Ort zeigt, ob Straftatbestände erfüllt sind oder nicht. Wo hingegen strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen, wird in amtlichen Statistiken und gesetzlichen Grundlagen weiterhin der Begriff häusliche Gewalt verwendet. Für eine sachgerechte Einordnung braucht es beides.
Was hinter einem Einsatz steckt
Frau B. hat an jenem Abend die Polizei informiert. Als die Patrouille eintrifft, sitzt sie in der Küche, angespannt, mit zitternden Händen und verweinten Augen. Ihr Mann befindet sich im selben Raum und ist sichtlich aufgebracht. Die Kinder sitzen verängstigt vor dem Fernseher. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Streit zwischen den beiden eskaliert ist. Vielleicht war es auch diesmal nur ein Wort, eine Kleinigkeit im Alltag, ein Vorwurf, der genügte, damit die Situation kippt. Für Aussenstehende könnte der Anlass, der zum Streit geführt hat, banal wirken. Für die Betroffenen ist er das längst nicht mehr, denn was sich in einem solchen Moment entlädt, hat häufig eine Vorgeschichte.
Wer nur auf den Streifenwagen vor der Haustür schaut, sieht lediglich den kleinsten Ausschnitt des ganzen Bildes. Da sind zunächst die Polizistinnen und Polizisten an der Front, die einschätzen, trennen, deeskalieren, dokumentieren und auf Hilfsangebote hinweisen. Da sind spezialisierte Mitarbeitende für Opfereinvernahmen, die belastende Aussagen in einem geschützten Rahmen aufnehmen. Da ist das Bedrohungs- und Risikomanagement, das Risiken von einer möglichen schweren Eskalation analysiert. Und da sind Partnerorganisationen wie das Frauenhaus, die KESB, das Gesundheitswesen und die Beratungsstellen für gewaltausübende Personen, die den Schutz und die weitere Bearbeitung mittragen.
Für Frau B. endet die Unterstützung deshalb nicht in dem Moment, in dem die Patrouille die Wohnung wieder verlässt. Sie wurde darüber informiert, welche Rechte und Möglichkeiten sie hat und an wen sie sich wenden kann. In ihrem Fall werden ihre Personalien an die Opferhilfe SG-AR-AI weitergeleitet, damit diese mit ihr Kontakt aufnehmen kann. Am nächsten Morgen erhält sie einen Anruf.
Es geht zunächst nicht um grossen Druck oder schnelle Entscheidungen, sondern darum, ihr in einer belastenden Situation Orientierung zu geben: Welche Schutzmöglichkeiten bestehen? Welche rechtlichen Schritte kommen infrage? Wo gibt es Unterstützung in medizinischen, therapeutischen oder praktischen Fragen? Ob sie diese Hilfe in Anspruch nimmt, bleibt ihr überlassen. Entscheidend ist, dass Frau B. weiss: Es ist jemand da. Unentgeltlich, vertraulich und jederzeit erreichbar!
Ein Thema mit langer Vorgeschichte
Im Kanton St.Gallen wird dieses Feld seit vielen Jahren systematisch bearbeitet. Indem der Kantonsrat das Polizeigesetz bereits im Februar 2002 um Bestimmungen zur Wegweisung und zum Rückkehrverbot ergänzte, nahm er eine Vorreiterrolle in der Schweiz ein. Per 1. Januar 2003 wurden diese Bestimmungen in Vollzug gesetzt. In der Folge entstand bei der Kantonspolizei St.Gallen die Fachstelle Häusliche Gewalt. Mit dem Polizeigesetznachtrag vom 1. Juli 2020 wurde die Wegweisung aus einer Wohnung von 10 auf 14 Tage erhöht.
Für Frau B. und ihren Mann hat das ganz konkrete Folgen. Wenn die Polizei nach einer Intervention zum Schluss kommt, dass jemand geschützt werden muss, kann sie verschiedene Schutzmassnahmen anordnen. Dazu gehört etwa die Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung. Ebenso kann sie ein Annäherungsverbot verfügen, also das Verbot, sich der betroffenen Person zu nähern. Möglich sind auch Rayonverbote, die den Aufenthalt an bestimmten Orten untersagen sowie Kontaktverbote, die jede Form der Kontaktaufnahme telefonisch, schriftlich oder elektronisch verbieten. Solche Anordnungen spricht die Polizei aus, wenn die Situation dies erfordert und ein rascher Schutz notwendig ist.
Im fiktiven Beispiel bedeutet das: Im Zuge des Polizeieinsatzes muss Herr B. die gemeinsame Wohnung für 14 Tage verlassen. Während dieser Zeit darf er sich seiner Familie nicht nähern und keinen Kontakt mit ihr aufnehmen. Für die Ehefrau und die beiden Kinder schafft diese Massnahme in der akuten Situation zunächst Schutz und etwas Ruhe.
Frau B. nutzt diese Zeit. Sie entscheidet sich, ein Gesuch um weitere Schutzmassnahmen einzureichen. Das Kreisgericht kommt zum Schluss, dass die Gefährdung weiterhin ernst zu nehmen ist und spricht für drei Monate ein Annäherungsverbot aus. Parallel dazu endet auch die Arbeit mit Herrn B. nicht. Nach der polizeilichen Anordnung werden seine Personalien an die Beratungsstelle Häusliche Gewalt für gewaltausübende Personen weitergeleitet. Diese nimmt mit ihm Kontakt auf und bietet eine Beratung an. Die Beratung ist freiwillig. Er nimmt das Angebot an.
Das Bedrohungs- und Risikomanagement
Wer auf die heute geltenden Strukturen schaut, sieht also nicht ein kurzfristig aufgebautes Thema, sondern eine Entwicklung über mehrere Jahrzehnte hinweg. Ein weiterer wichtiger Entwicklungsschritt erfolgte bei der Kantonspolizei St.Gallen im Jahr 2019. Damals wurde das Bedrohungs- und Risikomanagement, kurz BRM, geschaffen. Seither werden Interventionen im häuslichen Bereich in St.Gallen nicht nur im Rahmen der Qualitätssicherung überprüft, sondern auch hinsichtlich eines möglichen Gefährdungspotenzials beurteilt.
Damit wurde die Arbeit in diesem Feld deutlich erweitert. Es geht nicht mehr nur darum, Einsätze im Nachhinein fachlich einzuordnen, sondern auch darum, Risiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Eskalationen besser abzuschätzen. „Dass dieser Bereich organisatorisch und fachlich so klar verankert ist, ist keineswegs selbstverständlich“, erläutert Manuel Niederhäuser, der Leiter der Abteilung BRM. „Sämtliche Interventionen im häuslichen Bereich werden im Kanton St.Gallen durch uns auf diese Weise überprüft“, so Niederhäuser. Genau darin liegt ein wichtiger Meilenstein der vergangenen Jahre. Zudem ergänzt seit 2020 eine forensische Polizeipsychologin die Arbeit des Teams.
Das Bedrohungs- und Risikomanagement bearbeitet pro Jahr rund 150 bis 210 Gefährdungsüberprüfungen. Besonders bemerkenswert ist die thematische Verteilung. Rund zwei Drittel der bearbeiteten Fälle betrafen über die Jahre hinweg Interventionen im häuslichen Bereich und Stalking. Der restliche Teil entfiel auf andere Risikolagen, etwa auf psychisch auffällige Personen, allgemeine Drohungen, Drohungen gegenüber Behörden und Firmen oder weitere Gewaltkonstellationen. Das zeigt, wie stark das vorliegende Thema die Abteilung prägt.
Gefährderansprachen als präventives Mittel
Ein weiterer Baustein ist die sogenannte Gefährderansprache. Gemeint sind freiwillige Gespräche mit Personen, mehrheitlich mit Männern, bei denen sich nach einer Intervention oder aufgrund mehrerer Risikofaktoren Hinweise auf eine mögliche schwere Eskalation ergeben. Das BRM setzt nicht erst dann an, wenn bereits schwerste Straftaten geschehen sind, sondern dort, wo Entwicklungen früh erkannt und möglichst entschärft werden sollen. Manuel Niederhäuser erklärt das Vorgehen folgendermassen: „Im Zentrum stehen bei diesen Gesprächen nicht Schuldzuweisungen.
Es geht uns viel mehr um die Frage, ob sich aus belastenden Dynamiken, Kontrollverhalten, Trennungskonflikten, Drohungen, Suchtproblematiken oder anderen Warnsignalen ein gefährliches Gesamtbild ergibt.“ Es sei bemerkenswert, dass ein grosser Teil der kontaktierten Personen auch tatsächlich zu einem Gespräch bereit sei, sagt Niederhäuser. „Manche reagieren zunächst ablehnend oder kritisch gegenüber der Polizei, zeigen sich aber dennoch gesprächsbereit.“
Auch Herr B. aus unserem fiktiven Fall wird von einem Mitarbeiter des BRM kontaktiert. Er nimmt das Angebot für ein Gespräch an. Es ist ein gutes Gespräch mit dem klaren Ziel, weitere Gewalt verhindern zu können.
Sichtbarkeit von aussen
Dass die St.Galler Praxis inzwischen auch ausserhalb des Korps sichtbar ist, zeigte sich 2025 und 2026 deutlich. Die St.Galler Fachtagung Bedrohungsmanagement, welche jeweils von der Kantonspolizei St.Gallen im Pfalzkeller durchgeführt wird, brachte im April 2025 rund 250 Fachpersonen aus Polizei, Gemeinden, KESB, Justiz, Gesundheitswesen und weiteren Fachstellen zusammen. Im Zentrum standen Früherkennung, Prävention, Opferschutz und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Der Anlass machte jeweils sichtbar, dass hinter Interventionen im häuslichen Bereich ein breites Netzwerk und viel Fachwissen stehen.
Hinzu kam eine bemerkenswerte mediale Resonanz. SRF, Tages-Anzeiger und Tagblatt griffen den St.Galler Ansatz der Gefährderansprachen auf. Durch diese mediale Aufmerksamkeit wurde deutlich, dass die präventive Arbeit des BRM nicht nur innerhalb der Behörden als relevant gilt, sondern auch extern als ernsthafter und wirksamer Ansatz wahrgenommen wird.
Prävention ist keine Garantie
Zur Glaubwürdigkeit gehört auch die klare Benennung von Grenzen. Prävention ist keine Garantie. Sie kann Risiken senken, Eskalationen entschärfen und schwere Entwicklungen unter Umständen früher sichtbar machen. Sie kann aber nicht jedes Delikt verhindern. Besonders deutlich wird das mit Blick auf das Dunkelfeld. Was nie gemeldet, nie angesprochen und nie sichtbar wird, kann auch von Polizei, Opferhilfe oder Frauenhaus nicht bearbeitet werden. Interne Einordnungen des BRM unterstreichen denn auch, dass sich tödlich endende Delikte bislang häufig aus dem Dunkelfeld heraus entwickelten.
Prävention kann zwar Risiken senken, Warnzeichen früher sichtbar machen und im Optimalfall Eskalationen verhindern. Sie kann aber nie eine Garantie abgeben. Weder dort, wo ein Fall im Dunkelfeld bleibt, noch dort, wo ein Fall bereits im Hellfeld ist und bearbeitet wird. Auch wenn das Bedrohungs- und Risikomanagement jemanden auf dem Radar hat, lässt sich ein tragischer Ausgang nie mit absoluter Sicherheit ausschliessen. Genau dieses Bewusstsein gehört zu einer glaubwürdigen Einordnung dazu.
Wo weitere Grenzen liegen
Ein zweiter Punkt ist die Ressourcenfrage. Sie ist im Kanton St.Gallen derzeit ein grosses politisches Thema und betrifft auch diesen Bereich direkt. Der Bericht „Polizeiliche Sicherheit: etappierter Ausbau der Kantonspolizei“ beschreibt die Polizeidichte im Kanton St.Gallen als tief. Wer über Interventionen im häuslichen Bereich spricht, muss also auch über Personal sprechen. Präventive, operative und repressive Polizeiarbeit sind nur so stark wie die Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen.
Auch beim Electronic Monitoring sieht die Kantonsregierung Entwicklungspotenzial. Gemeint ist die elektronische Überwachung von Personen, etwa im Zusammenhang mit Kontakt-, Annäherungs- oder Rayonverboten. Der Regierungsbericht hält fest, dass insbesondere dynamische Formen der elektronischen Überwachung grosses Potenzial aufweisen, weil Verstösse gegen solche Schutzvorgaben rascher erkannt und gemeldet werden können.
Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass technische, rechtliche und personelle Voraussetzungen dafür erst aufgebaut werden müssen. Seit dem 1. Mai 2026 ist die Verordnung über die elektronische Überwachung im Kanton St.Gallen in Kraft. Für die Zukunft ist das ein Bereich, der an Bedeutung gewinnen dürfte. Auch hier gilt allerdings: Technik ersetzt keine Beziehung, keine Einschätzung und keine Vernetzung, sondern sie ergänzt sie.
Die Zukunft dieses ganzen Themenfelds entscheidet sich nicht an einer einzelnen Massnahme, sondern daran, wie gut das Zusammenspiel der beteiligten Stellen funktioniert. Je komplexer eine Situation ist, desto wichtiger werden kurze Wege, klare Zuständigkeiten und ein gemeinsames Verständnis. Genau dort liegt auch weiteres Entwicklungspotenzial.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen wie KESB, Opferhilfe, Frauenhaus, sozialen Diensten, Justiz und Gesundheitswesen kann weiter vertieft und gefestigt werden. Denn wirksamer Schutz entsteht dort, wo Informationen zusammengeführt, Risiken früh erkannt und Massnahmen abgestimmt werden.
Ein Jahr später ist die Situation von Frau B. und ihrer Familie nicht einfach vergessen. Die Trennung ist vollzogen und das Erlebte wirkt weiter nach. Herr B. nimmt weiterhin therapeutische Unterstützung in Anspruch. Für die beiden Kinder konnten Regelungen gefunden werden, die Stabilität und Verlässlichkeit schaffen. Der Umgang zwischen den Eltern ist heute trotz allem respektvoller als damals in der akuten Phase.
Dennoch bleibt, was geschehen ist, ein Teil ihrer Geschichte. Solche Erfahrungen lassen sich nicht auslöschen. Frau B. hat die Unterstützung durch Polizei, Opferhilfe und weitere Fachstellen in dieser Zeit als wichtig und entlastend erlebt. Dennoch braucht es noch viel Zeit, bis in ihrem Leben wieder so etwas wie Sicherheit, Orientierung und Ruhe entstanden ist.
Fazit
Häusliche Gewalt ist ein Schwerpunkt. Das liegt nicht nur an ihrer Häufigkeit, sondern auch daran, dass sie inmitten einer Familie oder Paarbeziehung Schmerz, Angst und Trauer auslöst, wie der fiktive Fall von Frau B. und ihrem Mann exemplarisch zeigt.
Die Kantonspolizei St.Gallen hat über zwei Jahrzehnte Strukturen aufgebaut, gesetzliche Entwicklungen mitgetragen und mit dem Bedrohungs- und Risikomanagement einen präventiven Ansatz etabliert, der weit über ein reines Reagieren hinausgeht. Gleichzeitig bleibt die grösste Herausforderung bestehen: Ein grosser Teil dieses Geschehens bleibt verborgen.
Gerade deshalb beginnt Schutz nicht erst bei der Polizei und ihren Partnerorganisationen, sondern bereits bei Sensibilisierung, Mut, aufmerksamem Hinsehen und bei einer Gesellschaft, die Warnzeichen ernst nimmt, statt sie unbewusst oder bewusst zu übersehen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquellen: Bild 1: Symbolbild © dragana991/iStock.com; sonstige Fotos: Kantonspolizei St.Gallen
