Schwyz SZ: Kanton führt obligatorische Hundeerziehungskurse ein

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über das Halten von Hunden verabschiedet.

Sie geht jetzt an den Kantonsrat.

Was sich konkret ändert

  • Kurspflicht für Ersthaltende, Personen mit mehr als 10-jähriger Pause sowie Personen, die einen Hund aus dem Ausland einführen.
  • Neue Leinenpflicht-Ausnahmen für Polizei-, Rettungs-, andere Diensthunde sowie Blindenführ-, Behinderten- und Assistenzhunde.
  • Hundesteuer wird zur jährlichen Pauschalsteuer.
  • Gemeinden können Freilaufzonen per Allgemeinverfügung einführen.

Kein Rassenverbot

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Rassenverbote nicht wirksam vor Bissunfällen schützen. Der Kurs-Ansatz hat sich in anderen Kantonen bewährt.

 

Quelle: Kanton Schwyz
Bildquelle: Kanton Schwyz






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