Schwyz SZ: Kanton führt obligatorische Hundeerziehungskurse ein
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über das Halten von Hunden verabschiedet.
Sie geht jetzt an den Kantonsrat.
Was sich konkret ändert
- Kurspflicht für Ersthaltende, Personen mit mehr als 10-jähriger Pause sowie Personen, die einen Hund aus dem Ausland einführen.
- Neue Leinenpflicht-Ausnahmen für Polizei-, Rettungs-, andere Diensthunde sowie Blindenführ-, Behinderten- und Assistenzhunde.
- Hundesteuer wird zur jährlichen Pauschalsteuer.
- Gemeinden können Freilaufzonen per Allgemeinverfügung einführen.
Kein Rassenverbot
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Rassenverbote nicht wirksam vor Bissunfällen schützen. Der Kurs-Ansatz hat sich in anderen Kantonen bewährt.
Quelle: Kanton Schwyz
Bildquelle: Kanton Schwyz
