Gross/Euthal SZ: Polizei und Wildhüter stoppen Fahrzeuge in Waldgebieten

Hast du gewusst, dass im Wald und auf Waldstrassen ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge gilt, auch ohne entsprechende Signalisation?

Grundsätzlich dürfen Waldstrassen nur zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden.

Gemeinsam mit einem Wildhüter vom Kanton Schwyz haben wir am vergangenen Wochenende in den Wäldern der Region Gross und Euthal Kontrollen durchgeführt.



Dabei wurden mehrere Fahrzeuge angehalten und überprüft.

Danke, dass ihr Rücksicht auf Natur, Wildtiere und andere Waldbesucher nehmt.

 

Quelle: Kantonspolizei Schwyz
Bildquelle: Kantonspolizei Schwyz






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