Bülach ZH: Firma lässt Mitarbeitende am Feiertag arbeiten – Anzeige folgt
Aufgrund einer Meldung hat die Kantonspolizei Zürich am 1. Mai ein Unternehmen im Bezirk Bülach kontrolliert, das Mitarbeiter ohne Bewilligung an einem gesetzlichen Feiertag beschäftigt hat.
Die Angestellten mussten ihre Arbeit beenden, und die verantwortliche Person wird angezeigt.
Gegen 10.30 Uhr schauten Polizisten der Kantonspolizei Zürich bei der gemeldeten Firma vorbei und trafen vor Ort auf rund 25 Personen, die ihrer üblichen Arbeit nachgingen. Die verantwortliche Person konnte die erforderliche Bewilligung für die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht vorweisen.
Im Kanton Zürich ist der 1. Mai (Tag der Arbeit) ein gesetzlicher Feiertag.
Im Sinne des eidgenössischen Arbeitsgesetzes stoppten die Polizisten die Arbeiten und sorgten für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass bewusst auf die Einholung einer entsprechenden Bewilligung verzichtet worden war. Die verantwortliche Person wird angezeigt.
Weitere Information zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen auf einer Webseite des Amts für Wirtschaft: Arbeits- und Ruhezeiten | Kanton Zürich
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich
