Kanton Zürich: Neues Hundegesetz – was Halter jetzt wissen müssen (aktualisiert!)
Revidiertes Hundegesetz im Kanton Zürich: Ausbildungspflicht für alle Hundehalter
Ab dem 1. Juni 2025 tritt im Kanton Zürich das revidierte Hundegesetz in Kraft. Damit wird eine einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hundehalter eingeführt – unabhängig von Rasse, Grösse oder Alter des Hundes.
Theoriekurs für Ersthundehalter und Wiedereinsteiger
Personen, die erstmals oder nach über zehn Jahren wieder einen Hund halten, müssen einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren. Dieser vermittelt Grundlagen zu Pflichten, artgerechter Haltung und Verantwortung und schliesst mit einer Prüfung ab. Der Kurs ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren.
Praktische Ausbildung für alle Hundehalter
Alle Hundehalter müssen einen praktischen Ausbildungskurs mit mindestens sechs Lektionen absolvieren. Dieser beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes oder des Zuzugs abgeschlossen sein. Ziel ist eine solide Grunderziehung und sicheres Führen auch in herausfordernden Alltagssituationen. Wer die Lernziele nicht erreicht, muss zusätzliche Lektionen absolvieren.
Neue Anforderungen für Hundetrainer
Die obligatorischen Hundekurse dürfen nur durch qualifizierte Fachpersonen angeboten werden. Neu ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung als Voraussetzung zur Erlangung einer Bewilligung des Veterinäramts.. Damit wird ein einheitlicher Qualitätsstandard in der Ausbildung gewährleistet.
Weitere Informationen und detaillierte Vorgaben finden sich auf der Website des Kantons Zürich.
Video (Korrektur!)
Jutta Lang, Kommunikationsverantwortliche beim Veterinäramt Zürich, weist darauf hin, dass die Passage zum Theoriekurs innerhalb des Videos leider nicht ganz korrekt ist (ab 0:23). Nicht jede Person, die in den Kanton Zürich zuzieht, muss den Theoriekurs absolvieren.
Auch hier gilt: Wer sich ab dem 1. Juni 2025 einen Hund zugelegt hat und seit mindestens zehn Jahren keinen Hund mehr oder noch nie einen Hund gehalten hat, muss den Theoriekurs besuchen.
Der praktische Kurs beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme oder dem Zuzug des Hundes in den Kanton abgeschlossen sein.
Quelle: Stadtpolizei Uster/Jutta Lang, Kommunikationsverantwortliche Veterinäramt Zürich
Bildquelle: Screenshot Video Stadtpolizei Uster