Kanton Schaffhausen: Wildtiere schützen – Hunde im Wald und in Waldesnähe anleinen

Die Brut- und Setzzeit ist vom 15. April bis zum 30. Juni. Während diese Zeit müssen ausnahmslos alle Hunde im Wald und in Waldesnähe (Waldrand, Lichtungen, etc.) an der Leine geführt werden.

Wege sollten nicht verlassen und hohes Gras gemieden werden, um den Stress für hochträchtige Tiere oder bereits geborene Jungtiere zu minimieren.

Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Rehkitzen sondern auch um Feldhasen, bodenbrütende Wildvögel, etc.

 

Quelle: Kanton Schaffhausen
Bildquelle: Symbolbild © Branislav Cerven/Shutterstock.com






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