Kanton Nidwalden: Gefahrenpotenzial und Sanierungsbedarf führen zu Gesamtprojekt

Die Kantonsstrasse ausgangs Buochs bis Höhe Autofähre in Beckenried ist zu schmal. In der Vergangenheit haben sich mehrfach schwere Unfälle ereignet.

Deshalb soll der Abschnitt nachhaltig verbreitert und mit einem Radweg ergänzt werden. Dabei können Synergien beim Lärmschutz und bei der Erneuerung von Infrastrukturen genutzt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Objektkredit von gesamthaft 25 Millionen Franken.

Wegen der schmalen Fahrbahn weichen Lastwagen und Busse auf der Kantonsstrasse zwischen Unterfeld in Buochs und Höhe Autofähre in Beckenried regelmässig bis auf das Trottoir aus, was sowohl für Velofahrende als auch Fussgängerinnen und Fussgänger eine Gefahr darstellt. Der Kanton lässt für Sofortmassnahmen zur Erhöhung der Sicherheit eine Studie erstellen, plant aber parallel bereits einen nachhaltigen Ausbau des Velowegs auf dieser rund ein Kilometer langen Strecke, da das Teilstück zum kantonalen Radwegkonzept und zu mehreren nationalen Radrouten gehört. „Der Bedarf, die Situation für den Velo- und Fussverkehr zu verbessern, ist unbestritten. Diese Ansicht teilt der Gemeinderat von Beckenried“, hält Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer fest.

Stützmauern müssen bergwärts verschoben werden

Nachdem verschiedene Varianten ausgearbeitet und miteinander verglichen worden sind, steht fest, dass der Fahrbahnraum von heute 6 auf 9.5 Meter verbreitert werden soll – inklusive Radweg. Dadurch könnte die Gefährdung des Velo- und Fussverkehrs bei kreuzenden Grossfahrzeugen massiv reduziert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die bestehenden Stützmauern entlang der Strasse hangseitig verschoben werden. Nur so kann die nötige Verbreiterung erlangt werden, da auf der gegenüberliegenden Seite mit durchgehend bebauten Liegenschaften kein Raum zur Verfügung steht.

„Eine hangseitige Verbreiterung ist äusserst aufwändig“, erklärt Therese Rotzer-Mathyer. So sind Landerwerbe und Waldrodungen notwendig und später anspruchsvolle Arbeits- und Bautechniken gefragt, um die Stützmauern versetzen zu können. Ein wesentlicher Vorteil im Projekt liegt jedoch darin, dass mehrere anstehende Arbeiten aufeinander abgestimmt werden können, was einen hohen Synergieeffekt mit sich bringt. So wird gleichzeitig die Bushaltestelle Unterfeld hindernisfrei ausgebaut, ein lärmarmer Belag eingebaut und die Strassenbeleuchtung auf den heutigen Stand der Technik angehoben.

Auch werden Infrastrukturen ersetzt, die am Ende ihrer Lebensdauer angekommen sind. Dazu gehören Wasserleitungen und die Träschlibachbrücke, über welche die Kantonsstrasse führt. Diese weist statische Mängel auf. Der gebündelte Strauss an Massnahmen führt zu einem konsolidierten Grossprojekt. Der Kanton rechnet mit Investitionen von gesamthaft rund 25 Millionen Franken. Theres Rotzer-Mathyer: „Indem eine Koordination sämtlicher Bedürfnisse stattfindet, die in naher Zukunft ohnehin Massnahmen erfordern, können Aufwand und Investitionsvolumen reduziert werden.“ Der Regierungsrat beabsichtigt, dass Projekt als Massnahme im Agglomerationsprogramm der 5. Generation beim Bund einzugeben und auf diesem Weg eine Mitfinanzierung von mindestens 30 Prozent zu erreichen. Stand heute ist vorgesehen, dass von den Restkosten der Kanton 80 Prozent und die Gemeinde Beckenried 20 Prozent tragen würden. „Beckenried wird eine attraktive Dorfeinfahrt für alle Verkehrsteilnehmenden erhalten“, ist die Baudirektorin überzeugt. Was noch viel höher zu gewichten ist: „Das Risiko von Unfällen mit Schwerverletzten, wie sie auf dieser Strecke leider schon mehrfach vorgekommen sind, kann um ein Vielfaches eingedämmt werden.“

Volksabstimmung findet bestenfalls vor Mitte 2025 statt

Das sogenannte Generelle Projekt für den umfassenden Ausbau ist im Sommer öffentlich aufgelegen. Der Kanton hat Einwendungen, Anregungen und Vorschläge soweit möglich berücksichtigt und erste Gespräche mit Grundeigentümern geführt. Ihnen wurde aufgezeigt, ob und wie ihre Anliegen eingebettet werden können. Zunächst haben aber der Landrat und das Stimmvolk über das Generelle Projekt und den Objektkredit von 25 Mio. Franken zu entscheiden. Die Behandlung im Landrat soll noch vor Ende Jahr erfolgen. Kann der Zeitplan eingehalten werden und genehmigt das Kantonsparlament Projekt und Kredit, findet die Volksabstimmung bestenfalls im ersten Halbjahr 2025 statt. Bei einer Annahme der Vorlage wird gestützt auf das Generelle Projekt das Bau- und Ausführungsprojekt erarbeitet, welches den ordentlichen Bewilligungsprozess zu durchlaufen hat. Daher ist nicht mit einem Baustart vor 2028 zu rechnen.



 

Quelle: Kanton Nidwalden
Bildquelle: Kanton Nidwalden






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