Luzern LU: Temporäres Schwimmverbot in der Reuss

Aufgrund von Bauarbeiten der SBB gilt ab Dienstag, 21. Mai, ein temporäres Schwimmverbot in der Reuss.

Das Schwimmverbot gilt von Montag bis Freitag während den Arbeitszeiten von 7 bis 18 Uhr. Schwimmerinnen und Schwimmer, die beim Kasernenplatz in den Fluss einsteigen, müssen in dieser Zeit die Ausstiege Säntimatt oder St. Karli benutzen.



In der übrigen Zeit ist die übliche Nutzung des Flusses erlaubt.

 

Quelle: Luzerner Polizei
Bildquelle: Luzerner Polizei






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